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Philofritz ® sagt am 04.02.2006 10:04 zu dunkelmensch ®:Erster Beitrag

Re: ortsschilder


jede/r für zweisprachige ortstafeln in kärnten kann ein zeichen setzen:
www.prokaernten.at

...der konflikt existiert außerdem schon seit 1955 (siehe unten) warum wird eigentlich erst JETZT so ein tamtam veranstaltet ?
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ein kurzer abriss der geschichte (quellangabe siehe unten)
1955 - Der Staatsvertrag verpflichtet Österreich zur Errichtung zweisprachiger Ortstafeln im Gebiet der slowenischen und kroatischen Minderheit.

1972 - Die SPÖ-Regierung unter Kreisky beschließt im Alleingang das Ortstafelgesetz im Parlament. Dieses sieht für Kärntens gemischtsprachiges Gebiet zweisprachige Tafeln in 205 Ortschaften vor. Die Tafeln werden aufgestellt. Wütende Proteste der Bevölkerung, angestachelt durch den Kärntner Heimatdienst, gipfeln im "Ortstafelsturm", bei dem im "Volkszorn" Ortstafeln beschmiert oder ausgerissen werden. Kreisky und der Kärntner SPÖ-Landeshauptmann Hans Sima werden mit faulen Eiern und Tomaten beworfen.


1973 - die Kärntner SPÖ muss bei den Gemeinderatswahlen herbe Verluste einstecken. In der Folge verliert Hans Sima sämtliche politischen Ämter, Leopold Wagner wird sein Nachfolger.


1976 - wurde ein Volksgruppengesetz beschlossen, das die Prozenthürde mit 25 Prozent slowenischsprachiger Bevölkerung für die Geltung von Minderheitenrechten vorschreibt.


1977 - wird die dazugehörige Verordnung beschlossen. Statt in 205 sind zweisprachige Ortstafeln nur mehr für 91 Ortschaften vorgesehen. Davon werden wiederum nur 72 tatsächlich aufgestellt.


2001 - Der Verfassungsgerichtshof kippt die Regelung von 1977. Für den VfGH reicht ein Slowenen-Anteil von 10 Prozent für ein gemischtsprachiges Gebiet. Ein Jahr zuvor hob er die Amtssprachenverordnung auf.


2002-2005 - Fünf Konsenskonferenzen mit Kanzler Wolfgang Schüssel, Landeshauptmann Jörg Haider, Parteien- und Slowenenvertretern, sowie Heimatverbänden bringen keine Einigung über die Umsetzung des Erkenntnisses des Verfassungsgerichtshofs.


28. 12. 2005 - Der VfGH fordert zweisprachige Ortstafeln für Bleiburg und Bleiburg Ebersdorf.
(DER STANDARD, Printausgabe, 13.1.2006)

Ich weiß nicht ob Euch das nicht längst aufgefallen ist: In einem Rechtsstaat sind Exekutive und Legislative getrennt. Das soll heißen, daß das Volk demokratisch, via seinen bezahlten Volksvertretern Gesetze macht (Legislative), die dann durch die Exekutive (Polizei Gerichte usw.) verwaltet werden. Das wieder heißt, daß Gerichte die vom Volk erstellten Gesetze "zu vollziehen hat"! Gerichte können sich naturgemäß nicht über Entscheide des Volkes setzen, und vielleicht gar aus Überheblichkeit Gesetze machen, oder abändern. Sonst würden wir ja überhaupt keine Legislative brauchen. Hier im gleichen Artikel steht etwas weiter oben
- 1976 - wurde ein Volksgruppengesetz beschlossen, das die
Prozenthürde mit 25 Prozent slowenischsprachiger Bevölkerung für die Geltung von Minderheitenrechten vorschreibt.

Das heißt, es wurde vom Volk beschlossen, daß in Ortschaften, die einen Anteil von 25% und mehr Slovenen haben - zweisprachige Ortstafeln aufzustellen sind. Und dann kommt 2001 ein Gerichtshof daher, und will, obwohl er in der Verfassung überhaupt nicht dafür vorgesehen ist, plötzlich Gesetze ÄNDERN. Dies steht aber ausschließlich dem Volk zu. Gerichtshöfe werden dafür bezahlt über Gesetze zu richten, die das Volk erstellt hat. Niemals kann ein Gericht auch nur eine Kommastelle eines Gesetzes ändern. Was soll also das Geschrei? Dem Gesetz wurde Genüge getan, und wenn jemand eine Ortstafel nur dann als solche erkennt, wenn sie in Slowenisch geschrieben ist, dann hat er, als er auf seinem Führerschein neben seinem Lichtbild seine Unterschrift setzte (als Bestätigung dafür, daß er alle Gesetze der StVO kennt), bereits betrügerisch gehandelt und sich dadurch seinen Führerschein erschlichen. Er stellt in weiterer Folge eine erhebliche Gefahr für die Menschheit dar, da ja die meisten Ortstafeln in Österreich in Deutsch gehalten sind. Er wird daher die meisten Ortstafeln nicht erkennen und somit durch überhöhte Geschwindigkeit die Menschen gefährden. Und sollte der habilitierte Verfassungsrechtler Dr. Khol tatsächlich dazu angestiftet haben, so ist er als Politiker für alle Zeit untragbar geworden.



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