Purkersdorf Forum Archiv 2005
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Karl Berger ® sagt am 28.09.2005 15:54 zu DJ. Rantanplan ®:Erster Beitrag

Re: Bundeshymne?!?


Hallo Karl Berger! In der Schifffahrt gibts doch Mutterschiffe und Schwesternschiffe. Und wenn dann sollten wir unisex in ganz Europa einführen. Z.B.: Britische Hymne God save the Queen!!!
LG Martin Cipak

hallo, das richtige »wenn schon …« lautet meiner meinung nach: wenn schon bei den kleinen symbolen etwas geändert wird, dann gleich auch die größeren dinge angehen. da könnte man mit den von über 650.000 menschen unterschriebenen forderungen des frauenvolksbegehren von 1997 anfangen. die lauten:
Die UnterzeichnerInnen des Frauenvolksbegehrens fordern den Beschluß folgender bundesgesetzlicher Maßnahmen: Die Gleichstellung von Frauen und Männern ist im Bundes-Verfassungsgesetz zu verankern. Die Republik Österreich (Bund, Länder und Gemeinden) verpflichtet sich damit zum aktiven Abbau der Benachteiligung von Frauen. Die tatsächliche Gleichberechtigung ist insbesondere durch folgende gesetzliche Maßnahmen herzustellen:
1.Unternehmen erhalten Förderungen und öffentliche Aufträge nur, wenn sie dafür sorgen, daß Frauen auf allen hierarchischen Ebenen entsprechend ihrem Anteil an der Bevölkerung vertreten sind.
2.Gleicher Lohn für gleichwertige Arbeit ist anzustreben. Deshalb ist ein Mindesteinkommen von ÖS 15.000,- brutto, das jährlich dem Lebenskostenindex angepaßt wird, zu sichern.
3.Teilzeitarbeit und geringfügige Beschäftigung sind arbeits- und sozialrechtlich der vollen Erwerbsarbeit gleichzustellen.
4.Keine Anrechnung des PartnerIneinkommens bei Notstandshilfe und Ausgleichszulage.
5.Die Gleichstellung der Frauen muß auch durch staatliche Bildungsmaßnahmen gefördert werden. Die Bundesregierung hat geschlechtsspezifische Statistiken zu den Themen Beruf und Bildung zu erstellen und jährlich zu veröffentlichen.
6.Jeder Mensch hat das Recht, Beruf und Kinder zu vereinbaren. Daher hat der Gesetzgeber für die Bereitstellung ganztägiger qualifizierter Betreuungseinrichtungen für Kinder aller Altersstufen zu sorgen. Tagesmütter sind auszubilden und arbeits- und sozialrechtlich abzusichern.
7.Zwei Jahre Karenzgeld für AlleinerzieherInnen.
8.Gesetzlich garantierter Anspruch auf Teilzeitarbeit für Eltern bis zum Schuleintritt ihres Kindes mit Rückkehrrecht zur Vollarbeitszeit.
9.Ausdehnung der Behaltefrist am Arbeitsplatz nach der Karenzzeit auf 26 Wochen.
10.Jeder Mensch hat das Recht auf eine Grundpension, die nicht unter dem Existenzminimum liegen darf. Wenn ein/e Lebenspartner/in nicht erwerbstätig ist, hat der/die andere dafür Pensionsbeiträge zu zahlen. Kindererziehung und Pflegearbeit wirken pensionserhöhend.
11.Keine weitere Anhebung des Pensionsantrittsalters für Frauen, bevor nicht die tatsächliche Gleichberechtigung in allen Bereichen gegeben ist.

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