Purkersdorf Forum Archiv 2004
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Ingo Riß ® sagt am 21.06.2004 11:00 zu bridget ®:Erster Beitrag

Re: Tennishallen


Was habe ich da gehört? Die Tennishallen sollen abgerissen und anstatt dessen Wohnhausanlagen gebaut werden, so das Grundstück mit den Tennishallen zu Baugrund umgewidmet wird? Das ist hoffentlich ein Gerücht!?! Warum sollte es umgewidmet werden können? Und vor allem: Wo sollen die Purkersdorfer dann bei Regen und Schnee Tennis spielen?


Ob die Betreiber der Tennishallen den Betrieb aufrecht erhalten wollen oder nicht, ist freilich ganz deren Sache.
Eine allfällige Umwidmung des Grundstückes ist allerdings eine öffentliche Angelegenheit und liegt in der Entscheidungszuständigkeit der Gemeinde. Richtig ist, dass von den Liegenschaftseigentümern ein Antrag auf Umwidmung von Betriebsgebiet auf Wohnbau gestellt worden ist. Die Antragsteller haben dies durchaus offenherzig damit begründet, dass der Betrieb der Tennishallen nicht mehr rentabel sei und sich der Baugrund nach Umwidmung auf Wohnbau wesentlich gewinnträchtiger verwerten ließe.
Der Umwidmungsantrag wurde nach einer "Allparteienbesprechung" beim Bürgermeister bis auf weiteres zurückgestellt. Dies meines Erachtens aus guten Gründen:
* Nach einem langen Verfahren mit umfangreicher Anhörung von InteressentInnen wurde erst vor kurzem ein Stadtentwicklungkonzept beschlossen, das der Betriebsansiedelung klar Vorrang gibt. Die Flächenwidmung ist so gut wie das einzige Steuerungsmittel der Gemeinde, um diesem Ziel zu entsprechen. Im laufenden Verfahren wurde der Wunsch nach Umwidmung des Hallengrundes nicht geäußert.
* Das Grundstück liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem operativen Gewerbebetrieb und direkt an der verkehrsintensiven Linzerstraße. Bei Errichtung eines Wohnblockes ist mit Anrainerproblemen wegen Lärmbeeinträchtigung (und sonstiger Immissionen) zu rechnen. Dagegen ist das Grundstück für eine Betriebsansiedelung ideal.
* Für einen Wohnbau verbliebe nicht ausreichend Grünfläche (obligatorischer Spielplatz!) ringsum.
* Es ist bis jetzt nicht nachgewiesen, dass das Grundstück nicht betrieblich verwertbar (Verkauf, Pacht) wäre.
Den Eigentümern wurde daher nahegelegt, ernsthafte Bemühungen zu einer betrieblichen Verwertung zu unternehmen und diese der Gemeinde in geeigneter Form nachzuweisen.
GR Ingo Riß


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