Purkersdorf Forum Archiv 2002
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Dominik Toth ? sagt am 24.02.2002 09:18 zu Sandra ?:Erster Beitrag

Re: Ab wann darf man f*****?


Der Geschlechtsverkehr einer Person, die selber über 21 Jahre alt ist, mit einer Person (Junge, Mädchen) zwischen 14 und 16 Jahren ist unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag nach § 182 StgB strafbar. Unter 14 Jahren ist es nach § 176 StgB ein Offizialdelikt und stets strafbar, da in diesen Fall das Mädchen/der Junge als Kind angesehen wird. Dies gilt auch für den Fall, daß das Kind vorher bereits Geschlechtsverkehr hatte.Die Voraussetzung dafür, daß sexuelle Handlungen eines über 21jährigen an einem Mädchen/einem Jungen in einem Alter zwischen 14 und 16 Jahren strafbar sind, sind nach § 182 StgB , daß der Täter die fehlende Fähigkeit des Opfers zur sexuellen Selbstbestimmung ausnutzt. Wo die Ausnutzung der fehlenden Fähigkeit des "Opfers" zwischen 14 und 16 Jahren zur sexuellen Selbstbestimmung, also die Strafbarkeit anfängt, hängt sehr vom Einzelfall ab. Eventuell von einem psychologischen Gutachten und natürlich letztendlich von der Sicht des Gerichts. Anschließende Heirat schließt eine Strafverfolgung aus. Zusatz : Zitat : " Einen Unterschied macht das Gesetz im Ernstfall (also wenn es zur Anzeige kommt) beim Alter der Minderjährigen. Es ist dann also sehr wohl ein Unterschied, ob ein 18jähriger Mann mit einem 17jährigen Mädchen Geschlechtsverkehr hatte oder ein 20jähriger mit einer 15jährigen."
Quelle : http://www.dreix.de/sexualdelikt.htm

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