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pdf ® (purkersdorfer1@gmx.at) sagt am 09.10.2010 14:00 zu Stocki ®:
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Re: Rücksichtsloses Verhalten am Hauptplatz

Hallo pdf,
> > würde gern wissen welche Straftat du zur Anzeige bringen möchtst?
> > wer soll deiner Meinung nach angeklagt werden?
> > schönes Wochenende!!!!!
>

das ist sehr einfach erklärt: wenn ein mensch einen gegenstand bewusst
nach einem anderen wirft der dazu geeignet ist diesen zu verletzen
oder zu töten, dann begeht dieser eine straftat. wenn dieser
gegenstand den anderen nur um zentimeter verfehlt, so stelltes den
versuch der schweren körperverletzung oder sogar den versuch des
totschlages dar. beide delikte sind offizialdelikte und von amtswegen
zu verfolgen. jus, erstes semester
nun, ein stuhl, dessen bein das geflecht eines anderen stuhles
durchdringt ist ein solcher gegenstand. ebenso ein gartentisch.
dass der werfer hierbei fahrlässig handeln könnte sieht das gesetz
nicht vor, diese beiden männern haben eindeutig die möglichkeit den
anderen zu verletzen oder dass dieser zu tode kommt billigend in kauf
genommen, selbst wenn sie nicht die absicht gehabt haben sollten. in
diesem falle wäre es versuchter mord.

ich denke wenn diese leute dies lesen und sich vielleicht um eine
juristische beratung bemühen, werden sie künftig ihr handeln
überdenken. die nächsten monate werden es ja zeigen.
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