Re: Kremser Kinder"mord"
> 2 Monate haben die Behörden keinen abschließenden Bericht
> vorgelegt, bis
> jetzt eine Anwältin das aktuelle Gutachten des Gerichtsmediziners
> veröffentlichte. 2 Monate, in denen die Menschen sich je
> nach Geschmack
> ihre Version zusammenbasteln konnten. Dass die ersten
> Polizeiversionen
> sich nicht ganz reimten, ist immer mehr kritischen Menschen
> aufgestoßen.
>
> Doch was jetzt vorliegt, muss zumindest das Weltbild jener
> erschüttern,
> die davon ausgehen, die Welt bestünde aus 2 Lagern, den
> Bösen und der
> Polizei.
> Der tödliche Schuss fiel zu einem Zeitpunkt, an dem keine
> Gefahr für die
> Beamten bestand. Notwehr lässt sich hier nicht mehr aufrecht
> erhalten.
> Der Raum war gut beleuchtet, als der Polizist dem weglaufenden
> 14-Jährigen in den Rücken schoss.
>
> Die ursprüngliche Version der Täter ist mit dem Gutachten
> haltlos. Die
> Ermittlungsbehörden müssen sich jetzt wohl die Frage stellen lassen,
> warum sie der Verdunkelung so weit Vorschub geleistet haben.
> Den schwer
> verletzten jugendlichen Einbrecher haben sie wohl in U-Haft
> genommen,
> die Todesschützen gingen vorerst frei.
> Aber das wäre ja nicht das erste Mal, dass
> Staatsanwaltschaft und Justiz
> sich am rechten Aug als sehbehindert erwiesen.
> Schlagitweit
Endlich wird die Schandtat der Polizisten öffentlich gemacht.
Dazu war heute der Bericht im Online Kurier zu lesen. Die
Blödschreiber hier im Forum werden nun eines Besseren belehrt.
Der 14-jährige Florian P. hätte nach dem Treffer aus einer
Polizeiwaffe nicht mehr gerettet werden können. Das nun
veröffentlichte gerichtsmedizinische Gutachten besagt, dass die
Verletzungen des Buben auch trotz sofortigen intensivmedizinischen
Maßnahmen zum Tod geführt hätten. Zur Todesursache stellt der
Sachverständige fest: "Florian P. erlitt bei dem Vorfall einen
Brustkorbdurchschuss und ist infolge Verblutens und Erstickens nach
Lungendurchschuss eines gewaltsamen Todes gestorben". Er starb 90
Minuten, nachdem er angeschossen wurde.
Florian P. hatte in den Stunden vor seinem Tod nachweislich keinen
Alkohol oder sonstige Suchtmittel konsumiert, ist Reiters Expertise zu
entnehmen.
Gefahr für Beamte längst gebannt
Indes geraten in der Affäre um den Todesschuss die beiden Polizisten
immer mehr unter Druck. Die schriftlichen Gutachten des
Gerichtsmediziners Christian Reiter und des Schießsachverständigen
Ingo Wieser legen nahe, dass der tödliche Schuss zu einem Zeitpunkt
fiel, als eine - wenn überhaupt je gegebene - Gefahr für die Beamten
längst gebannt war.
Anhand der in der Vorwoche der Staatsanwaltschaft Korneuburg
vorgelegten Sachverständigen-Expertisen lässt sich der wahrscheinliche
Ablauf der Ereignisse in der Nacht auf den 5. August 2008
rekonstruieren. Die Jugendlichen hatten sich demzufolge in der Nische
eines zehn Meter langen und drei Meter breiten, dunklen Ganges
versteckt, als sie die Polizisten und den Merkur-Mitarbeiter bemerkten.
Dort wurden die Burschen schließlich auch aufgestöbert. "Was macht's
denn ihr da?", soll der Polizist ausgerufen haben, als er die
Gestalten wahrnahm, die - so seine Darstellung - dann bedrohlich auf
ihn zugekommen seien. Einzige Lichtquelle waren zu diesem Zeitpunkt
die Taschenlampen der Beamten.
Fluchtgedanken
Die Polizistin wiederum hatte bei der Tatortrekonstruktion wenige
Wochen danach behauptet, ihr wären zwei Männer gegenüber gestanden,
die sie "vermutlich mit einem Messer oder einer Hacke" bedroht hätten.
In Wahrheit hatte Florian P. eine Gartenharke und sein Freund einen
Schraubenschlüssel eingesteckt, und die beiden dürften unmittelbar an
Flucht und nicht an Konfrontation gedacht haben: Zuerst gab der
Polizist den Ausführungen des Schießsachverständigen zufolge einen
Warnschuss über dem Kopf ab, der in einer Höhe von 1,98 Meter eine Tür
zum Verkaufsraum durchschlug und anschließend durch eine Glasscheibe
an der Außenseite des Supermarkts ging.
Die Polizistin gab darauf ebenfalls einen Schuss ab, der den 17-
jährigen Roland T. aus einer Entfernung von sieben Metern traf. "Ich
sah Entschlossenheit, Aggression, Zorn, Ernst. Den Ausdruck der Augen
vergesse ich nicht", gab die Frau laut der Wiener Stadtzeitung Falter
zu Protokoll. Das Projektil durchschlug dem Jugendlichen in einer Höhe
von 70 Zentimeter beide Oberschenkel.
Roland T. war zu diesem Zeitpunkt allerdings nur mehr 1,1 Meter von
der Tür zum Verkaufsraum entfernt - bei einer Gesamtlänge von zehn
Meter des Ganges scheint klar, dass der 17-Jährige sich eher zur Tür
und nicht hin zu den Beamten orientiert haben dürfte.
Tatsächlich konnte der 17-Jährige noch ein paar Schritte in den
Verkaufsraum laufen, wo er dann zusammenbrach. Neben ihm rannte
Florian P. in den Verkaufsraum, wo er sich am Ende einer Palette
duckte und vor den Polizisten zu verstecken versuchte. Der Raum war
laut Gutachten gut beleuchtet.
Polizistin starr vor Schreck
Völlig in Widerspruch zu polizeiinternen Ausbildungsrichtlinien, die
in derartigen Fällen ein gemeinsames Vorgehen des Einsatzteams
vorsehen, trat zunächst nur der Polizist in den Verkaufsraum, wo er
dem verletzt am Boden liegenden 17-Jährigen befahl, liegenzubleiben.
Seine Kollegin blieb vorerst im Gang zurück, weil sie - so ihre
Erklärung - vor Schreck wie erstarrt und nicht in der Lage gewesen
sei, sich zu rühren. Die weiteren Vorgänge habe sie daher nicht
gesehen.
Zum weiteren Geschehen hatte der Polizist bei der Tatrekonstruktion
erklärt, er habe sich hingekniet und aus einer Entfernung von
viereinhalb bis sechseinhalb Metern auf Florian P. geschossen, weil er
ihm - als er jenen im Verkaufsraum wahrnahm - aufgrund der
vorangegangen gefährlichen Situation im finsteren Gang aggressiv und
die Lage brenzlig erschienen sei.
In Wahrheit habe "der Beschuldigte den Schuss aus einer stehenden
Position abgegeben", schreibt der Schießsachverständige, wobei "die
Entfernung auf circa 180 Zentimeter bis 200 Zentimeter einzugrenzen
ist". Dem Burschen drang das Projektil in den Rücken, er hatte keine
Überlebenschance. Der Polizist hatte beim Lokalaugenschein angegeben,
er habe auf die Füße des Burschen gezielt, doch wäre er von einem
Geräusch abgelenkt worden und habe sich zur Seite gedreht. Als er sich
wieder dem 14-Jährigen zugewandt habe, sei der Schuss bereits
gebrochen und der Bursche mit dem Rücken zu ihm gestanden.
Keine Chance auf Entkommen
Die wegen fahrlässiger Tötung unter besonders gefährlichen
Verhältnissen gegen den Beamten ermittelnden Behörden rätseln seit
Wochen, weshalb dieser auf den 14-Jährigen feuerte, der sich
offenkundig vor ihm verbergen wollte und vermutlich erst aufstand, als
er die Aussichtslosigkeit dieses Unterfangens erkannte. Eine weitere
Fluchtmöglichkeit wäre ihm jedenfalls versperrt gewesen, da er
unmittelbar vor Regalen stand.
Sein Werkzeug dürfte Florian P. zu diesem Zeitpunkt außerdem längst
eingesteckt gehabt haben, förderten die Ermittlungen der Kriminalisten
zutage: Als die Leiche untersucht wurde, fand sich die Gartenharke
jedenfalls unter der eng anliegenden Jacke des Burschen.
An sich müsste der Polizist auch erkannt haben, dass der vor ihm
stehende 1,72 Meter große Jugendliche unbewaffnet und damit keine
Gefahrenquelle mehr war, so das Gutachten: "Die Lichtverhältnisse
waren für einen gezielten Schuss ausreichend".
Die beiden Polizisten versehen seit dem Vorfall Innendienst. An eine
Suspendierung denkt man nicht. "Das wäre gesetzlich gar nicht möglich.
Es gibt auch keinen Handlungsbedarf", erklärte Oberstleutnant Roland
Scherscher vom Landespolizeikommando Niederösterreich. Mögliche
polizeiinterne Schritte stünden erst bei Vorliegen einer
rechtskräftigen Verurteilung an.