waldspecht
® (
waldspecht@gmx.eu) sagt am
05.08.2009 14:37 zu Nicht gleich so radikal ?:
Re: Kremser Kinder"mord"
> > Bevor Polizisten die Waffe ziehen haben sie genau zu
> > prüfen ob die
> > Voraussetzungen eines Schusswaffengebrauchs vorliegen. Die
> > Kremser
> > Polizisten haben ihre Waffe nicht nur gezogen sondern auch
> > benützt und
> > damit sicherlich gegen die Vorschrift zum Schußwaffengebrauch
> > verstoßen.
>
> Vorsicht, bewaldeter Specht!
> Das vorsorgliche Ziehen der Waffe ist wohl die mindeste
> Eigenabsicherung, die man einem Polizisten, der einem in die Enge
> getriebenen Einbrecher gegenübersteht, zugestehen muss.
>
> Wenn der Polizist der Erschossene wäre, hieße es sofort, wie
> will der
> einen Einbrecher festnehmen und hat die Waffe gutgläubig im Holster
> gelassen.
>
> Eigen- und Kameradensicherung hat wohl Vorrang.
eigensicherung kann ein ausgebildeter polizist auch machen indem er
die hand an der im holster befindliche waffe hat. zumindest sollte er
es so gelernt haben. wenn nun die täter (polizisten) von der
vernehmung geschützt werden bis die polizeijuristen eine passsende
aussage vorbereitet haben ist das wohl als vertuschende
sonderbehandlung zu sehen. ich kann nur jedem der mit der polizei zu
tun hat empfehlen nie eine Aussage zu machen und IMMER erst einen
Anwalt zu befragen. Nun wird auch schon angefangen einen
Schraubenzieher als Waffe hinzustellen. Ich werde wenn mich die
Polizei wieder einmal anhalten sollte aus Gründen der Eigensicherung
und zum Schutz evtl Mitfahrer die Hände nicht vom Lenkrad nehmen, denn
ein schießwütiger Sheriff könnte sich ja dadurch bedroht fühlen und
aus Kameradenschutz mich übern Haufen ballern. So geht es wirklich
nicht. Ein aufrichtiger und ehrlicher Polizist sollte das auch so
sehen.