Fragen über Fragen ? sagt am 16.08.2009 09:59 zu karl der passwordvergesser ?:
Re: Kremser Kinder"mord"
> > Nocheinmal! ICH WEIS ES NICHT, DENN ICH WAR GENAUSO WENIG
> > WIE SIE DABEI!
> >
> > Ich habs schon einmal geschrieben:
> > Jeder Verbrecher (egal was er getan hat) hat das Recht auf
> > Unschuldsvermutung (und das zurecht).
> > Für Polizisten die eines Fahrlässigkeitsdeliktes verdächtigt
> > werden gilt
> > das anscheinend Ihrer Meinung nach nicht.
> > WARUM!?
> >
> > lg
>
>
> "Die Unschuldsvermutung ist eines der Grundprinzipien eines
> rechtsstaatlichen
> Strafverfahrens" (wikipedia) und das ist auch gut so.
> die private meinungsbildung läuft hingegen ganz anders. hier
> bildet man sich aus den
> informationen die einem zugänglich sind auf grundlage der
> eigenen werte, vorurteile usw
> eine meinung. und man hat selbstverständlich das recht diese
> meinung zu äußern, solange
> man dadurch nicht gegen gesetze verstößt.
>
> in diesem fall sehen die bekannten fakten (jugendliche, in
> den rücken geschoßen, polizisten
> rechneten mit fehlalarm, verschleppung der vernehmung der
> polizisten, verhängung der
> untersuchungshaft über einen bettlegrigen jugendlichen, usw
> …) eben recht eindeutig aus
das fragen sich inzwischen viele die diese sache interessiert. die
nächste frage die sich auftun wird ist wohl, warum nicht mindestens
einer der schützen in untersuchungshaft genommen wurde um absprachen
was die tatortrekonstruktion betrifft zu verhindern.