Erklärung bitte ? sagt am 12.08.2009 15:12 zu Schweiger ?:
Re: Kremser Kinder"mord"
> > > Wie gesagt...
> > >
> > > Zuerst SPG lesen, dann SPG verstehen, dann weiter diskutieren.
> > >
> > > lg
> >
> >
> > "Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe
> > gegen Menschen ist nur
> > zulässig:
> > 1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
> > 2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
> > 3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des
> > Entkommens einer Person, die
> > einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich
> > begangen werden kann und mit
> > mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen
> > oder dringend verdächtig ist, das
> > für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei
> > der Festnahme oder Entweichung
> > sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person
> > oder des Eigentums allgemein
> > gefährlichen Menschen kennzeichnet;
> > 4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des
> > Entkommens eines
> > Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des
> > Eigentums allgemein gefährlich
> > ist."
> >
> > meiner meinung nach ist der entscheidende satzteil der:
> > "allgemein gefährlichen Menschen
> > kennzeichnet"
> > alles, das man dem motorradfahrer vorwirft, ist, soweit ich
> > weiß, beim durchbrechen der
> > straßensperren passiert, daher kann man nicht von einem
> > "allgemein gefährlichen
> > menschen" sprechen.
> >
> > noch viel weniger ist das bei den kremser
> > einbruchsjugendlichen der fall. daher haben der
> > polizist und die polizistin auch einen angeblichen angriff
> > der beiden jugendlichen behauptet.
> > somit kann man sich auf 1. "gerechte notwehr" berufen.
> > jugendliche einbrecher mit
> > einbruchswerkzeug gegen erfahrene polizistInnen mit
> > schlagstock, pfefferspray und
> > pistolen. kommt mir nicht sehr glaubwürdig vor. schon gar
> > nicht, dass dabei der
> > schußwaffengebrauch das gelindest mögliche mittel gewesen
> > sein soll. und wie man bei
> > gerechtfertigter notwehr jemand in den rücken schießt, wird
> > nur schwer zu argumentieren
> > sein. aber das wird den ermittelnden behörden schon noch gelingen.
> > sowie den menschen in diesem und anderen foren, die
> > irrtümlich meinen, sie täten der
> > polizei etwas gutes, wenn sie sich bei jedem fehlverhalten
> > immer auf die seite der täter
> > stellen, statt durch rückhaltlose aufklärung zu ermöglichen
> > aus fehlern zu lernen.
> >
>
> Und weil es nun Ihre Meinung ist, dass die beiden Polizisten
> "Kindermörder" sind, dürfen sich alle anderen nicht hinter
> diese stellen?
> Und wer sagt denn, dass es nicht "gerechte Notwehr" war?
> Sie? Was oder
> wer sind Sie, dass sie sowas behaupten können? Waren Sie dabei?
> Dann sollten Sie sich schleunigst als Zeuge zur Verfügung stellen!
> Ich finde das echt hochinteressant...
> Jeder Einbrecher, Mörder, Dieb, Vergewaltiger hat Rechte iSd StPO!
> Für Polizeibeamte die Beschuldigte sind (Verdacht der fahrlässigen
> Tötung unter besonders gefährlichen Verhältnissen) soll das nicht
> gelten!? WARUM?
> Auf meine Aufforderung das SPG zu lesen und zu verstehen
> antworten sie
> mit dem Post des WGG... auch gut...
> Das SPG ist wohl zu kompliziert...
>
> lg
>
> PS: Es ist der Polizei (ausgenommen Sondereinheiten wie zB
> EE) untersagt
> den "Schlagstock" (Gummiknüppel) mitzuführen und zu verwenden. Die
> einzigen Waffen iSd WGG welche der Polizeibeamte führt sind der
> Pfefferspray (bei Angriff mit Stichwaffen, auch ein
> Schraubenzieher kann
> eine solche sein, UNWIRKSAM) und die Pistole GLOCK17.
Können Sie super Gesetzeswisser mir bitte erklären wie ein Schuß in
den Rücken als Notwer gesehen werden kann? Nie und nimmer. Das gibt
den Kritikern an dem Polizeieinsatz auch das Recht das handeln hier
anzuprangern.
Und noch eines:
wenn es wirklich sooo gut ausgebildete Polizisten waren, warum haben
sie dann das Fahrzeug auf dem Parkplatz nicht zuerst gesichert und
auch nicht die Einbruchspuren an der Rampentür gesehen? Fragen über
Fragen, die aber auch Schlüße zulassen. Wenn sich diese Polizisten
schlendernd und schmähführend durch den Supermarkt bewegt haben so
zeugt dies sicher nicht von Dienstplichtbewusstsein.