karl der passwordvergesser ? sagt am 10.08.2009 23:39 zu Schweiger ?:
Re: Kremser Kinder"mord"
> Wie gesagt...
>
> Zuerst SPG lesen, dann SPG verstehen, dann weiter diskutieren.
>
> lg
"Der mit Lebensgefährdung verbundene Gebrauch einer Waffe gegen Menschen ist nur
zulässig:
1. im Falle gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen;
2. zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs;
3. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer Person, die
einer gerichtlich strafbaren Handlung, die nur vorsätzlich begangen werden kann und mit
mehr als einjähriger Freiheitsstrafe bedroht ist, überwiesen oder dringend verdächtig ist, das
für sich allein oder in Verbindung mit ihrem Verhalten bei der Festnahme oder Entweichung
sie als einen für die Sicherheit des Staates, der Person oder des Eigentums allgemein
gefährlichen Menschen kennzeichnet;
4. zur Erzwingung der Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines
Geisteskranken, der für die Sicherheit der Person oder des Eigentums allgemein gefährlich
ist."
meiner meinung nach ist der entscheidende satzteil der: "allgemein gefährlichen Menschen
kennzeichnet"
alles, das man dem motorradfahrer vorwirft, ist, soweit ich weiß, beim durchbrechen der
straßensperren passiert, daher kann man nicht von einem "allgemein gefährlichen
menschen" sprechen.
noch viel weniger ist das bei den kremser einbruchsjugendlichen der fall. daher haben der
polizist und die polizistin auch einen angeblichen angriff der beiden jugendlichen behauptet.
somit kann man sich auf 1. "gerechte notwehr" berufen. jugendliche einbrecher mit
einbruchswerkzeug gegen erfahrene polizistInnen mit schlagstock, pfefferspray und
pistolen. kommt mir nicht sehr glaubwürdig vor. schon gar nicht, dass dabei der
schußwaffengebrauch das gelindest mögliche mittel gewesen sein soll. und wie man bei
gerechtfertigter notwehr jemand in den rücken schießt, wird nur schwer zu argumentieren
sein. aber das wird den ermittelnden behörden schon noch gelingen.
sowie den menschen in diesem und anderen foren, die irrtümlich meinen, sie täten der
polizei etwas gutes, wenn sie sich bei jedem fehlverhalten immer auf die seite der täter
stellen, statt durch rückhaltlose aufklärung zu ermöglichen aus fehlern zu lernen.