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Anmeldung zur Taufe

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Zuständig ist immer die Pfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes

Erforderlich sind:

  • Meldezettel des Kindes
  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Taufscheine der Eltern
  • Wenn Eltern verheiratet: kirchlicher Trauungsschein / Heiratsurkunde

Taufpaten sind nicht unbedingt erforderlich

Voraussetzung für Paten:

  • geeignet und bereit, diesen Dienst zu übernehmen
  • 16. Lebensjahr vollendet
  • katholisch und gefirmt
  • Taufschein des (der) Taufpaten mit Vermerk der Firmung
  • Wenn Taufpate(n) verheiratet: (kirchlicher) Trauungsschein
  • Angabe von Beruf, Wohnadresse des (der) Paten

Bei der Anmeldung der Taufe wird ein Termin für ein Taufgespräch mit dem Pfarrer vereinbart.

Wenn alle Dokumente überprüft wurden und das Taufgespräch geführt wurde (beides in der Pfarre des Haupt-Wohnsitzes des Kindes) kann der Tauftermin festgelegt werden.


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Letzte Änderung: 2002-07-06 - Stichwort - Sitemap