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Durchbruch bei Klimaschutz
Einigung über Wohnbauförderung und Bauordnung
Wien (19.09.2008) - "Trotz des Nationalratswahlkampfs laufen die Arbeiten im Umweltministerium weiter. Nach letzten politischen Gesprächen
können wir heute die Einigung über die weitere Ökologisierung der Wohnbauförderung mit den Ländern präsentieren", freut sich Umweltminister Pröll.
Im Rahmen einer 15a Vereinbarung über Maßnahmen zur Reduktion von Treibhausgas-Emissionen im Gebäudesektor wurden
weitere wichtige Schritte zur Einsparung von CO2 im Bereich des Wohnbaus gesetzt. Alle Länder stimmten den Verhandlungsergebnissen
zu. Pröll: "Das ist ein Durchbruch für den Klimaschutz, denn die Raumwärme ist einer der kritischsten Sektoren bei den
Treibhausgas-Emissionen. Energieeffizienz- und CO2-Einsparungspotenziale zu nutzen ist im modernen, sozialen
Wohnbau ein Muss. Nur so können wir eine deutliche Reduktion der Emissionen bei der Raumwärme erzielen und bieten den Menschen darüber
hinaus eine echte Hilfe gegen die Teuerung bei Energie an", betonte Umweltminister Josef Pröll anlässlich der Zustimmung der Länder zu
den 15a-Vereinbarungen.
Die Treibhausgas-Emissionen im Sektor Raumwärme lagen 2006 um 2,3 Millionen Tonnen über dem Ziel der Klimastrategie. Mit der gestrigen
Einigung konnte Umweltminister Josef Pröll einen wichtigen klimapolitischen Erfolg erzielen und ein zentrales Paktum der
Finanzausgleichsverhandlungen fristgerecht umsetzen. Die jetzt getroffenen Neuregelungen sollen Mitte Oktober von den
Landeshauptleuten unterschrieben werden und bereits Anfang 2009 in Kraft treten.
Die neue 15a-Vereinbarung
Die neue 15a-Vereinbarung beschränkt sich nicht nur auf den Bereich Wohnbauförderung, sondern sieht auch Maßnahmen im Bereich des
Baurechts, der öffentlichen Gebäude sowie begleitende Instrumente des Bundes vor.
Für die Auszahlung der Wohnbaufördergelder durch die Länder gelten künftig neue Kriterien, die ab 2009 einen wichtigen Beitrag zur
Erreichung der österreichischen Klimaziele leisten werden. Beim Neubau müssen Häuser, die Wohnbaufördermittel erhalten, ab 2012 sehr
ambitionierte Wärmeschutzstandards einhalten: 36 kWh/m2 pro Jahr für ein Einfamilienhaus, bzw. 20 kWh/m2 pro Jahr im mehrgeschossigen
Wohnbau.
Zusätzlich konnte man sich auf den Einsatz innovativer klimarelevanter Heizungs- und Warmwassersysteme als
Förderungsvoraussetzung (insbesondere Erneuerbare Energien, KWK-Fernwärme) einigen. In der Neubauförderung wird es nach einer für
die Länder flexiblen Übergangsfrist zum Ausstieg aus der Ölheizung kommen. Das bedeutet, mit Öl beheizte neue Gebäude erhalten zukünftig
keine Wohnbaufördermittel mehr.
Energetische Sanierung für Erreichung der Klimaschutzziele. Für die Erreichung der Klimaschutzziele ist besonders der
Sanierungsbereich relevant. "Das bringt nicht nur CO2-Einsparung, sondern bedeutet auch eine massive Entlastung bei den Heizkosten für
die MieterInnen und BesitzerInnen, denn eine umfassende Sanierung kann bis zu zwei Drittel der Heizkosten einsparen", betonte
Umweltminister Josef Pröll.
Bei den 15a-Verhandlungen konnte man sich auch hierzu auf wichtige Maßnahmen einigen: Der derzeit noch unsanierte Gebäudebestand aus der
Periode 1945 bis 1980 soll weitestgehend thermisch saniert werden. Zudem soll es deutliche Anreize für eine umfassende energetische
Sanierung geben. Darüber hinaus wurden erstmals Zielwerte hinsichtlich des zu erreichenden Heizwärmebedarfs bei der energetischen Sanierung von
Gebäuden bzw. alternativ eine Mindestreduktion gegenüber dem Ausgangswert vereinbart. Über den Bauordnungsstandard gibt es auch
Wärmeschutz-Vorgaben für die Sanierung einzelner Bauteile. Beim Austausch von Heizungsanlagen soll der Fokus auf "innovativen
klimarelevanten Systemen", insbesondere erneuerbare Energieformen liegen. Bei der Öl- und Gasheizungserneuerung wird ausschließlich
moderne Brennwerttechnik gefördert, wenn diese mit Solaranlagen kombiniert und die thermischen Verbesserungsmöglichkeiten an der
Gebäudehülle überprüft werden. "Der Einsatz Erneuerbarer Energie für Heizen und Warmwasseraufbereitung ist nicht nur volkswirtschaftlich
ein Gewinn, sondern erhöht auch die Versorgungssicherheit und reduziert die Abhängigkeit von teueren fossilen Energieimporten", so
Pröll.
Weitere Maßnahmen betreffen die Bauordnung, hier wird die Wärmeschutz-Richtlinie 6 des Österreichischen Instituts für
Bautechnik durch alle Länder umgesetzt und der Bauordnungsstandard im 5-Jahresrhytmus schrittweise verbessert.
Bei öffentlichen Gebäuden erfolgt bei Neubau und Sanierung eine Orientierung an den Förderungsstandards für den Wohnbau. Das bedeutet
ein deutliches Hinausgehen über Bauordnungsstandards sowohl hinsichtlich Gebäudehülle (Wärmeschutz) als auch hinsichtlich der
Wahl der Energiesysteme. Zusätzlich wird der Bund unterstützende Maßnahmen im Gebäudebereich umsetzen. Dies teilt das
Lebensministerium abschließend mit.
Rückfragehinweis:
Lebensministerium
Pressestelle
Tel.: (++43-1) 71100 DW 6703, DW 6823
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