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Kurier vom 26.06.2007

Gablitzer wollen Hilfe vom Rechnungshof

Gablitz - Der Wasserpreis wird um 30,8 Prozent erhöht. Empörte Gablitzer wollen wissen, wo die Einnahmen aus dem Wasserverkauf in den Vorjahren hingeflossen sind und wenden sich an den Rechnungshof.

Der Wasserpreise stieg in Gablitz von 1,30 Euro auf 1,70 Euro Weil der Wasserpreis um 30,8 Prozent erhöht wird, steigen empörte Gablitzer auf die Barrikaden. Sie vermuten, dass „Überschüsse, die in den Vorjahren aus dem Wasserverkauf erwirtschaftet wurden, seitens der Marktgemeinde zweckentfremdet verwendet“ wurden und wenden sich nun an den Rechnungshof sowie an den Landeshauptmann. Rund 30 Bürger haben das Schreiben an Rechnungshof-Präsident Josef Moser unterschrieben.
Wie der KURIER berichtete, wird der Wasserpreis von 1,30 auf 1,70 Euro angehoben. Eine Entscheidung, die so manchen Gablitzer ebenso ärgert wie die „ungewöhnlich hohe“ jährliche Bereitstellungsgebühr von 65,41 Euro (laut Arbeiterkammer NÖ beträgt dieser Tarif im Bezirk Wien-Umgebung im Schnitt 17,07 Euro).

300.000 Euro jährlich

Ausgehend von diesen Zahlen schließt Beschwerdeführerin Sylvia Krasel auf einen jährlichen Gewinn aus dem Wasserverkauf von 300.000 Euro. „Die Gemeinde kaufte das Wasser von 2001 bis 2006 um durchschnittlich 0,80 Euro und verkaufte es an uns um 1,30 Euro – macht 50 Cent Differenz. Bei durchschnittlich 340.000 m³ im Jahr ergibt sich ein Bruttogewinn von 170.000 Euro. Dazu kommt die Bereitstellungsgebühr von 65 Euro mal 2000 Haushalte. Das sind weitere 130.000 Euro. Insgesamt also 300.000 Euro pro Jahr. Aber wo kamen diese Überschüsse hin? „

Gemeinde zu klein

Amtsleiter Hannes Fronz kann Krasels Argumentation nicht nachvollziehen. „Das ist eine völlig falsche Darstellung. Bei dieser Milchmädchenrechnung wurden die Kosten für Personal, Mitteleinsatz und für den Betrieb der Wasserleitungen nicht mitberechnet.“
„Der Betriebsfinanzierungsplan wird derzeit vom Land geprüft“, sagt Fronz. „Der Rechnungshof ist da gar nicht zuständig.“
Dazu kommt: In der Verfassung steht, dass der Rechnungshof nur Gemeinden ab 20.000 Einwohnern überprüfen darf.

 

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Letzte Änderung: 2007-06-26 - Stichwort - Sitemap

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