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Wahleinsprüche meist abgelehnt
BEZIRK / Die Landes-Hauptwahlbehörde lehnte 15 Einsprüche der Gemeinden ab. Auch der Antrag aus Gablitz wurde wegen Unbegründetheit abgewiesen.
VON ALEXANDRA HERCZEG
Nach den Niederösterreichischen Gemeinderatswahlen am 14. März gingen zahlreiche Anfechtungen von den Gemeinden bei der Landes-Hauptwahlbehörde ein.
Freitagnachmittag war es dann so weit. Die Wahlkommission, unter Vorsitz des Landtagspräsidenten Hans Penz, tagte bei einer Sitzung und entschied über 16 der insgesamt 21 Anfechtungen. 16 Berufungen habe man bereits erledigt, teilte Penz mit, in 15 Fällen einstimmig. Der Großteil der Einsprüche wurde abgewiesen, so auch jener aus Gablitz.
Gottfried Lamers (Grüne) hatte den Einspruch eingebracht, da es Unstimmigkeiten bei der Auszählung gegeben habe. Aufgrund von Namensgleichheiten habe es keine konkrete Zuordnung der Vorzugstimmen geben können, da mancher Wähler nur den Nachnamen genannt habe. Geht es nach Lamers hätten solche Stimmen nicht als ungültig bewertet sondern der Partei zugeordnet werden müssen. Die Landes-Hauptwahlbehörde war da anderer Meinung und wies den Einspruch als unbegründet ab. Zwar liegt Gottfried Lamers noch nichts Schriftliches vor, dennoch zweifelt er an der Entscheidung der Behörde.
Er hält seine Begründung für gut: „Wir haben keinen Einspruch gegen die Wahl erhoben sondern wollten eine Neuauszählung der Stimmen beziehungsweise eine richtige Zuordnung der vier bis sechs Stimmen die eindeutig Grüne Stimmen waren“, so Lamers. Noch einmal beeinspruchen wird Gottfried Lamers allerdings nicht, er wird den Entschluss der Landes-Hauptwahlbehörde akzeptieren.
Über fün noch ausständige Berufungen wird in einer neuen Sitzung am 3. Mai entschieden.
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