|
Auflage geänderter Flächenwidmungs-
und Bebauungsplan
In der Gemeinderatssitzung am 23.10.2008 wurde der Gemeinderat von Bürgermeister A.Jelinek informiert, daß ab 10.11.2008 der geänderte Flächenwidmungsplan und der geänderte Bebauungsplan zur allgemeinen Einsichtnahme im Gemeindeamt aufgelegt wird. Die Auflagezeit ist laut NÖ-Gesetz 6 Wochen. Alle BürgerInnen sind eingeladen in die geänderten Pläne Einsicht zu nehmen und allfällige "Erinnerungen" in schriftlicher Form abzugeben.
In der Anlage finden Sie als vorab Information die Studie, die im Zuge dieser Planänderung vom Planungsbüro Knoll den Besuchern der Veranstaltung am 08.10.2008 in der Glashalle vorgestellt wurde, sowie weitere Informationen und Vorschläge die von einer Projektgruppe des Dorferneuerungsvereines Gablitz erarbeitet und an die Gemeinde weitergeleitet wurden.
Bitte nutzen Sie Ihr Recht, in die Unterlagen Einsicht zu nehmen und allfällige Kritikpunkte in schriftlicher Form als "Erinnerung" im Gemeindeamt zu deponieren. Alle "Erinnerungen" müssen von der Gemeinde bearbeitet werden und können als Änderung in die Planung einfliessen.
Nach Ablauf der Auflagezeit werden, laut Information durch Bürgermeister Jelinek, die geänderten Pläne mit den gesammelten "Erinnerungen" bei der zuständigen NÖ-Behörde eingereicht und dort begutachtet.
Der vom Land genehmigte Flächenwidmungsplan bzw. Bebauungsplan wird dann vom Gemeinderat beschlossen..
Weiter führende Informationen:
Impulse für die Bebauungsplanung: Stand 08.10.2008
(Vorsicht lange Ladezeit möglich)
(Power Point Präsentation)
Teil 1 Bebauungsdichte
Baudichtetabelle
Baudichtekurve
Teil 2 Geländeveränderungen
- Bebauungsplan (Verordnung) 2003 Gemeinde Gablitz
(Plandarstellung kann während der Amtsstunden der Bauabteilung
eingesehen werden.)
- Vorschläge der Projektgruppe 4 Flächenwidmungs- und
Bebauungsplan des Dorferneuerungsvereins.
- NÖ Bauordnung
- NÖ Raumordnung
- Link zur NÖ-Landesrecht Datei
|