Quelle NÖN
Printausgabe 22.03.2006
Sofortige Bausperre für Großprojekte in Gablitz!
BESCHLOSSEN / Gablitzer
Gemeinderat fixierte eine auf zwei Jahre befristete Bausperre für Großbauten.
VON DORIS
PFEIFFER
GABLITZ / Jetzt
ist es fix: Die auf zwei Jahre befristete Bausperre für Großbauprojekte in den
Siedlungen wurde bei der letzten Gemeinderatssitzung am 16. März mit
Stimmenmehrheit beschlossen. Ausgenommen von dieser Sperre sind Ein- und
Zweifamilienhäuser. Damit soll verhindert werden, dass Großprojekte wie jenes
in der Gauermanngasse, das ja in den vergangenen Wochen und Monaten die
Bevölkerung in Aufruhr versetzt hat, genehmigt werden „müssen“, weil sich die
Bauwerber formal an alle Auflagen des Bebauungsplanes gehalten haben.
Was die Gegner
des Baues in der Gauermanngasse 17 dabei auf die Barrikaden steigen ließ, war
die Tatsache, dass die Bewilligung des Wohnbaues auf einem fehlerhaften
Gutachten eines Bausachverständigen beruhte. Dieses Projekt dürfte allerdings
nicht mehr zu verhindern sein. Nach der Aufregung rund um die Bausache
Gauermanngasse wurde bekannt, dass auch in anderen Ortsteilen bereits
Großprojekte geplant sind. Das veranlasste SPÖ-Obmann Ing. Wolfgang Rott in der
Sitzung des Gemeinderates am 20. Februar zu einem Dringlichkeitsantrag
bezüglich einer Änderung des derzeitigen Bebauungsplanes. Der Antrag wurde an
den Infrastrukturausschuss verwiesen.
Anträge der
Bürgerpartei wurden alle abgelehnt!
Die in derselben Sitzung eingebrachten Dringlichkeitsanträge der 1. Gablitzer
Bürgerpartei wegen „Rechtswidrigkeit des Baubescheids und Abänderung des
Bebauungsplans sowie Einsatz einer Arbeitsgruppe“ wurden mehrheitlich
abgelehnt. In der folgenden Sitzung wurde von Gemeinderat Johannes Hlavaty (SP)
dann der Antrag für die Bausperre gestellt. Was von den übrigen Parteien fast
einheitlich als „populistischer Schnellschuss“ kritisiert wurde.
Die beiden
Juristen Mag. Clemens Schöffmann (VP) und Dr. Peter Stockenhuber wiesen darauf
hin, dass der Antrag in dieser Form zu einem totalen Baustopp führen würde und
sowohl rechts- als auch verfassungswidrig sei. Auch Bürgermeister