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Dringlichkeitsantrag bei der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006
der 1.Gablitzer Bürgerpartei

 


2. „Hochbuch“ – Politische Zensur durch Nichtweiterleitung von Bürgerbriefen an Gemeinderäte (Befangenheit des Bgm.)

 

Vorgeschichte: Wie Sie alle wissen, wurden seitens der Gemeinde zahlreiche Briefe und emails von Bürgern nicht an die Gemeinderäte weitergeleitet.  Einige dieser Briefe betrafen das höchst umstrittene Bauprojekt der Panda Bauträger GmbH in der Hochbuchsiedlung.

 

Als wir von der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI erfuhren, dass man uns diese Briefe einfach vorenthalten hat, haben wir im Namen der Bürger um Einberufung einer ordentlichen Gemeinderatssitzung ersucht, um den Inhalt dieser Briefe - wie von den Bürgern erwünscht - im Gemeinderat zur Sprache bringen zu können. Wir wollten den Gemeindeverantwortlichen damit die Möglichkeit geben, ihren Fehler gut zu machen. Es ist nicht wirklich überraschend, dass die Verantwortlichen dies nicht erkannt haben; es scheint, als ob die Bürger nicht wichtig genug.

 

Unserem Ersuchen wurde somit nicht entsprochen. Ja, man fand es nicht einmal der Mühe wert, in irgendeiner Form auf das Ersuchen der Bürger zu reagieren – das ist Bürgernähe nach dem traditionellen Gablitzer ÖVSPÖ-Modell (die ÖVP legt die Politik gegen die Bürger fest, und die SPÖ unterstützt sie dabei und schaut tatenlos zu). Offensichtlich unterlag man einem Irrtum und glaubte, die Bürger könnten eine Gemeinderatssitzung nicht erzwingen. Wie man sieht geht es doch.

 

Meine Damen und Herren, was mit der Unterschlagung dieser Briefe und Emails passiert ist, ist eine demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit. Wie kann es sein, dass bei uns in Gablitz gemeindekritische und bürgermeisterkritische Briefe von Bürgern an Gemeinderäte einfach verschwinden und unterschlagen werden? Dies ist nicht akzeptabel und tolerierbar, das ist nichts anderes als „politische Zensur“!

 

Mir ist natürlich bewusst, dass diese erschreckende, demokratiefeindliche und bürgerfeindliche Politik nicht von allen Mitgliedern in der ÖVP mitgetragen wird. Aber dennoch tragen sie alle als schweigende Parteimitglieder  Mitverantwortung für die von einigen wenigen diktierte Gablitzer Politik der Bürgerfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit.

 

Nachdem Sie nun nicht alle in der glücklichen Situation sind, den Inhalt dieser Schreiben zu kennen, weil man sie ihnen bis zum heutigen Tag vorenthalten hat, will ich sie ihnen nun zumindest auszugsweise zu Kenntnis bringen; vielleicht beginnt in dieser Zeit der eine oder andere darüber nachzudenken, ob es wirklich richtig sein kann, dass diese Schreiben nicht an die Adressaten weitergeleitet wurden.

 

Das 1. SCHREIBEN ging noch lange bevor die 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI das Bauvorhaben im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages am 15.12.2005 zum Thema gemacht hat, bei der Gemeinde ein. Und natürlich wäre es für alle Gemeinderäte von Interesse gewesen, wenn wir am 15.12.2005 dieses Schreiben bereits gekannt hätten

 

>To: Gemeinde Gablitz

> Sent: Tuesday, November 08, 2005

> Subject: Ortsbildgutachten/Panda

> >

> An die Baubehörde 1.Instanz und den Gemeinderat der Marktgemeinde Gablitz!

>

Wir nehmen zu dem uns übermittelten Gutachten wie folgt Stellung:

Das Gutachten weist unverständliche Mängel auf, auf Grund derer auch die

Schlußfolgerungen des Sachverständigen in Frage zu stellen sind.

a.. Der Sachverständige spricht von einem Südhang; tatsächlich handelt

es sich um einen Nordhang bei dem ganz andere Bedingungen für die

Beurteilung der Verbauungsdichte heran zu ziehen sind als bei einem Südhang (Sonneneinstrahlung)

 b.. Der Sachverständige zieht in die Betrachtungsweise eine Wielandgasse

 ein, die in einem anderen Ortsteil liegt (Hauersteig) und keine visuelle

 Verbindung zum Ortsbild von Hochbuch hat.

c.. Der Sachverständige schreibt, dass "eine sehr stark wirkende

Kleinteiligkeit in der Struktur durch meistens gekoppelte (zusammengebaute) Einfamiliehäuser" vorherrscht. Diese Aussage stimmt nicht, da es nirgends eine gekoppelte Bauweise gibt. Wir vermuten, dass er Einfamilienhäuser mit den Garagen verwechselt, die sehr wohl manchmal aneinander stoßen.

...

  e. Zum Ortsbild gehören auch entsprechende Grünflächen, vor, neben oder hinter den Häusern. Die Grünflächen der geplanten Doppelhäuser betragen zwischen 100m² und 40 m² /Haus. Der Sachverständige möge aufzeigen wo es solche kleinen Grünflächen in Hochbuch gibt. Unserer Meinung nach hängt das Ortbild nicht nur von den Häuserfassaden ab  sondern auch von der Dichte der Bebauung, der Größe der Grünflächen und

 eben auch von den, in diesem Bauprojekt nicht vorhandenen Garagen, die in einer schneereichen Gegend wie Hochbuch eine absolute Notwendigkeit

 darstellen…..

 Während die übliche Bebauungsdichte (Standardortsbild) aus einer Parzelle

 mit 700 - 1000m² besteht, auf dem 1 Ein- oder Mehrfamilienhaus steht, soll die besagte Parzelle in der Gauermanngasse mit 1000m2 mit 2  Zweifamilienhäusern bebaut werden, womit die zwei bis 4 fache Nutzungsdichte entsteht und dies ohne Garagen.

….

 Hochachtungsvoll, Ein Bürger„

 

Soweit das 1. Schreiben, dass man seitens der Gemeinde unter Verschluss hält und den Gemeinderäten nicht übergeben oder zumindest sonst zur Kenntnis gebracht hat.

 

Das 2. SCHREIBEN ging wenige Tage, nachdem die 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI das Bauvorhaben im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages am 15.12.2005 zum Thema gemacht hat, bei der Gemeinde ein. Es wurde bis heute nicht an die Gemeinderäte weitergeleitet.

 

Interessensgemeinschaft

Gauermanngasse- Daniel Grangasse

 

An die Baubehörde 1.Instanz und den Gemeinderat

der Marktgemeinde Gablitz

 

Gablitz,  18.12.2005

 

Betrifft: Panda-Gauermanngasse

 

Die unterzeichneten Bewohner von Hochbuch drücken Ihr Unbehagen darüber aus, wie das Bauansuchen der Firma Panda abgewickelt wird…

Während der Bauverhandlung hat der Bauamtsleiter massiv Partei für den Bauwerber  ergriffen und Argumente der Anrainer ins Lächerliche gezogen, sodass einer der Anrainer den Bauamtsleiter fragen musste ob er Beamter der Gemeinde oder Angestellter des Bauwerbers sei…

Laut Aussage des Amtsachverständigen bei der Bauverhandlung entspricht der Einreichplan der nö. Bauordnung. Auf den Vorbehalt von Anrainern, dass 2 Zweifamilienhäuser auf 1000 m2 ...nicht dem § 56 der BO entsprechen meinte der SV nach kurzem „Rundumblick“ dass dem nicht so sei…

Ein Angestellter der Fa.Panda meinte dazu wenn es gewünscht wird können sie in 14 Tagen ein für den Bauwerber positives Ortsbildgutachten beistellen…

Das Gutachten des Hrn.Pazmandy ist nicht nur in Teilen falsch, sondern hat auch keine eindeutige Aussage zum § 56 gemacht. „Es kann angenommen werden ….usw.“ Auf Grund dieses nicht akzeptablen Gutachtens wollte die Gemeinde eine für den Bauträger positive Stellungnahme herauslesen und eine Baugenehmigung erteilen. Für uns stellt sich somit überhaupt die Frage wer das Gutachten tatsächlich in Auftrag gegeben hat und wer die Kosten bezahlt. Wir hoffen nicht die Gemeinde, denn das wäre eine Vergeudung von Steuergeldern…

Neben Stellungnahmen fast aller Anrainer wurde von einer unmittelbaren Anrainerin beim Sachverständigen Arch.Dipl.Ing.Zimmermann eine Überprüfung des Ortsbildgutachtens von Hrn. Pazmandy, auf Korrektheit und Schlüssigkeit eingeholt. Kosten unter €  3000.- Dieses Gutachten geht auf die gesamte Problematik des. § 56 in Bezug auf den Bauantrag Panda ausführlich ein und stellt eindeutig fest das das Projekt nicht dem Ortsbild entspricht.

 

Auf Grund des bisherigen Verlaufes dieses Genehmigungsverfahrens haben die Unterzeichneten das Vertrauen in die weitere Verhandlungsführung der zuständigen Stellen der Gemeinde verloren und stellen daher an den Bürgermeister und die Gemeinderäte der Marktgemeinde Gablitz folgenden Antrag:

 

·                                 Außerachtsetzung des Gutachtens von Arch. Pazmandy und Rückforderung des Honorars bzw. eines Großteiles davon sofern die Gemeinde Gablitz die Kostennote bezahlt hat.

·                                 Ablehnung des Bauantrages Panda Bau in der dzt. Planung auf Grund des Gutachtens von Arch.Dipl.Ing. Zimmermann

·                                 Information des Bauträgers durch die Gemeinde, was sich die GG unter einem verträglichen Ortsbild vorstellt; eventuell unter Hinzuziehung eines professionellen und unabhängigen SV. Dazu fehlen leider die „Visionen“ der Gemeinde Gablitz über das zukünftige Aussehen von Gartensiedlungen wie Hochbuch. z.B. keine Reihenhäuser, keine Intensivverbauung a’ la soziale Wohnbausiedlungen in Wien ohne Vorgärten (Panda Bauten), keine Kleinstgrünflächen mit Stützmauern, damit in einer hügeligen Landschaft ebene Rasenflächen entstehen usw.

·                                 Übernahme der Honorarnote des Arch.Zimmermanns durch die Gemeinde Gablitz. Es ist nicht einzusehen, dass die Gemeinde Gablitz €  3000.- für ein „Nullgutachten“ des Hrn.Pazmandy ausgibt und ein seriöses Gutachten eines anerkannten Fachmannes von einer Anrainerin bezahlt werden muss, nur damit der nö. Bauordnung in diesem Verfahren entsprochen wird.

 

Alle Unterzeichneten sind der Meinung, dass diesem Genehmigungsverfahren eine Schlüsselrolle zukommt. Wird der Bau so wie eingereicht genehmigt, dann werden ähnlichen Bauvorhaben Tür und Tor geöffnet.

Wer will aus ruhigen Gartensiedlungen mit einem speziellen Wienerwaldambiente, extrem verbaute Grundstücke mit allen bereits erwähnten negativen Attributen. Wir, die Wähler aus Hochbuch NICHT.

Hochachtungsvoll „

 

So, jetzt haben wir alle gehört, was wir nicht hätten hören sollen. Natürlich ist es leicht nachvollziehbar, dass unserer Baubehörde diese Briefe mehr als unangenehm waren. Aber dieses Unwohlsein der Baubehörde rechtfertigt es nicht, dass die Schreiben den Gemeinderäten einfach vorenthalten werden.

 

Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr durch die Baubehörde frei erfundene Gebühren, durch die Baubehörde willkürlich überhöhte Abgaben, von der Baubehörde zu vertretende Verdachtsfälle des mehrfachen Amtsmissbrauches, der Veruntreuung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses aufgedeckt. Wir haben jüngst eine völlig stümperhafte, dilletantische und gesetzwidrige Ausschreibung von 23 Computern aufgezeigt, bei der die Baubehörde noch immer von einem Formalfehler spricht und offensichtlich nichts verstanden hat. Die Baubehörde hat jüngst den wissentlichen Gesetzesmissbrauch in der NöN öffentlich zugegeben.

 

Und jetzt haben wir es in unserer Gemeinde mit einem klaren Fall von politischer Zensur zu tun. Man stellt sich damit offen gegen die Bürger. Man unterschlägt deren Briefe und emails um zu verhindern, dass sie sich bei ihren Politikern im Gemeinderat und im Gemeindevorstand Gehör verschaffen können.

 

Meine Damen und Herren, sie dürfen sich nicht wundern, wenn immer mehr Bürger das Gefühl bekommen, dass die Interessen von fremden Bauspekulanten und rücksichtslosen Bauprofiteuren mehr Gewicht haben, als die Interessen jener Gablitzer, die sich ihren Lebensraum nicht durch umweltschädliche, ortsbildunverträgliche, grundstücksentwertende und taubenschlagartige Wohnkäfige zerstören lassen.

 

Aber dieser Befund der Bürgerfeindlichkeit ist nichts neues oder überraschendes. Man muss sich zB nur die letzte Veranstaltung vom Donnerstag in Erinnerung rufen, wo mit Überheblichkeit und Arroganz  Bürger unter einem völlig falschen Titel zu einer Filmveranstaltung des Landes geladen werden, wo sie dann daran gehindert wurden, ihre umfassenden Sorgen und Anliegen vorzutragen und man ihnen einfach das Wort abschneidet. Und wo man schließlich den „politischen“ Verein der Frau Sobotka, einer reinen Absplitterung der ÖVP-Frauengruppe, bei dem es genau ein einziges Mitglied gibt, das nicht der ÖVP angehört, als „unabhängigen“ Verein der Ortserneuerung präsentiert und gleichzeitig die Intelligenz der Bürger beleidigt hat.

 

Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die Tagesordnung:

 

Der Gemeinderat ersucht die Gemeindeverantwortlichen, insb. Bürgermeister, Vizebürgermeister und Amtssekretär um Auskunft darüber, warum an den Gemeinderat adressierte Briefe und emails von Bürgern nicht an den Gemeinderat bzw die einzelnen Gemeinderäte weitergeleitet wurden.

 

Der  Gemeinderat weist die Gemeindeverantwortlichen darauf hin, dass es zu den demokratischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger der Marktgemeinde Gablitz gehört, mit ihren Volksvertretern auch schriftlich in Kontakt treten zu können. Dabei erachtet es der Gemeinderat als selbstverständlich an, dass Schriftstücke, die beim Gemeindeamt eingehen, an die Gemeinderäte weiterzuleiten sind.

 

Der Gemeinderat weist den Amtsleiter an, entsprechende Vorkehrungen zu treffen, die eine künftige Weiterleitung der Briefe und emails an die Gemeinderäte sicherstellen.“

 


 

3. Hochbuch – Rechtswidrigkeit des Baubescheides (Bgm. Jonas befangen)

 

Bisher erwies sich jeder von uns näher überprüfte Bescheid der Baubehörde als rechtswidrig. Ich erinnere an mehrere Abgaben und Gebührenbescheide, wo die SPÖ dann völlig zu Recht den Vordacht des Amtsmissbrauches durch den Bürgermeister geäußert hat, an rechtswidrige Bauanzeigenbescheide, an rechtswidrige Straßenverkehrsordnungsbescheide und an einen menschenrechtsunwürdigen Delogierungsbescheid. Keiner dieser Bescheide der Gablitzer Baubehörde hielt einer näheren Prüfung durch uns stand und sie konnten dies ja auch jüngst in unserer Entgegnung im ÖVP Volksblatt nachlesen.

 

Der Baubescheid in der Sache Panda-Bauträger GmbH – Hochbuchsiedlung ist da leider keine Ausnahme: auch er leidet an unzähligen schweren Rechtswidrigkeiten.

 

Die Dame und die Herren des Gemeindevorstandes, das sind also Herr Vzbgm. Ing. Ehrengruber, Frau Rieger und die Herrn Novacek und Gruber (alle ÖVP), und die Herren Neumayer, Hlavaty und Winkler (alle SPÖ) werden über diesen Bescheid nun im Berufungsverfahren zu entscheiden haben.

 

Es obliegt natürlich nicht dem Gemeinderat, dem Gemeindevorstand hier Weisungen hinsichtlich der von ihm zu treffenden Entscheidung zu erteilen. Es erscheint aber aufgrund der Bedeutung des Falles zweckmäßig, hier noch einmal die wichtigsten rechtlichen Argumente zusammenzufassen, denn ich habe größte Befürchtung, dass der Herr Dr. Fronz, der mit dem Bescheidentwurf beauftragt wurde, dies in gleicher Weise leisten kann: seine Unterstützung der Gemeinde bei der 2. Ausschreibung der EDV-Anlage für die Volksschule zeigt eine erschreckende Rechtsunkenntnis.

 

Vorweg ist aber ein Missverständnis aufzuklären. Unsere Baubehörde spaziert herum und erzählt jedem, dass das Bauvorhaben der Panda Bauträger GmbH rechtmäßig und daher zu bewilligen ist. Sehr geehrte Damen und Herren des Gemeindevorstandes, davon kann keine Rede sein. Ein Bauvorhaben kann erst dann als rechtmäßig bezeichnet werden, wenn es rechtskräftig bewilligt wurde, und das ist hier noch lange nicht der Fall. Und auch wenn einzelne Beamte der NÖ Landesregierung sich die Sache angesehen haben, so bedeutet dies noch lange nichts. Wie wir bereits mehrfach demonstriert haben, sind auch Beamte der NÖ Landesregierung des Irrtums fähig und somit alles andere als unfehlbar.

 

Und auch die Mär, dass die Panda Bauträger GmbH einen Rechtsanspruch darauf hat, dass dieses Bauwerk bewilligt wird, ist nichts anderes als eine Irreführung. Nur und erst, wenn das Bauwerk nach einem rechtmäßigen Verfahren für bewilligungsfähig angesehen werden kann und alle verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Vorschriften eingehalten wurden, besteht ein solcher Anspruch. In unserem Fall wurden aber sowohl verfahrensrechtliche Grundsätze als auch Bestimmungen der Bauordnung verletzt.

 

Es liegt also allein in der persönlichen und rechtlichen Verantwortung der genannten geschäftsführenden Gemeinderäte ob dieses Bauvorhaben bewilligt wird oder nicht.

 

Der Baubescheid der Baubehörde leidet an zahlreichen schweren Fehlern, die eine Bescheidaufhebung rechtfertigen:

 

Der Bescheid wurde er aufgrund eines rechtswidrigen Verfahrens erlassen. Es gab eine Augenscheinsverhandlung, wo man die äußeren Grenzen der geplanten Gebäude nicht erkennen konnte, weil das Grundstück mit hohen Bäumen uns Sträuchern verwachsen war. Damit wurde der Zweck der Verhandlung vor Ort vereitelt. Und zum anderen wurden auch die erforderlichen Boden-Probeuntersuchungen nicht durchgeführt, die der Verwaltungsgerichtshof vorschreibt (näher nachzulesen in der Berufung des Herrn Dr. Lintschinger)

 

Der Bescheid selbst ist rechtswidrig. Der Bescheid geht davon aus, dass das Ortsbild-Gutachten des Gemeindegutachters vollständig und schlüssig formuliert ist. Dabei werden mehrere Fehler dieses Gutachens nicht erkannt, mehrere Einwände gegen dieses Gutachten nicht behandelt (wie dass es in Hochbuch keine gekoppelten Häuser gibt) und schließlich wird die Tatsache, dass die Einschätzung des Hochbuchhanges als Südhang schlicht als Schreibfehler tituliert, obwohl es dafür keinerlei Anhaltspunkt gibt. Der Gutachter war schlicht nicht in der Lage Norden und Süden auseinanderzuhalten. Und für die Sonneneinstrahlung ist dies von entscheidender Bedeutung.

 

Der Bescheid ist auch deswegen inhaltlich rechtswidrig, weil er § 56 einen völlig unzutreffenden Regelungsinhalt beimisst. Er geht davon aus, dass bei Vorliegen eines Bebauungsplanes die Baubehörde das Ortsbild nur mehr anhand der Regeln des Bebauungsplanes erörtern dürfte. Dies ist schlicht falsch und verkennt den Inhalt des § 56; danach hat die Baubehörde die harmonische Einfügung des Bauwerkes sehr wohl autonom und nicht nur am Maßstab des Bebauungsplanes zu überprüfen, wenn der Bebauungsplan – wie in Gablitz - keine spezifischen Ortsbildaspekte regelt. Dh auf Deutsch, die Baubehörde darf es nicht bei einer Überprüfung von Straßenfluchtlinien und Bauhöhe belassen, die keine spezifischen Ortsbildregelungen iSd § 56 NÖ BO sind, sondern muß selbst fragen, ob das Bauwerk ins Ortsbild passt. Und gerade da hat die Gablitzer Baubehörde bzw Bgm. Jonas eine unzutreffende Einschätzung gegen die Interessen der Bürger und für die Interesen irgendeiner Baufirma getroffen, die auf einen schnellen Profit aus ist und sich um die Lebensqualität der dort lebenden Bürger naturgemäß nicht kümmert.

 

So, und dann beruht der Baubescheid  des Herrn Jonas auch noch auf einem rechtswidrigen Bebauungsplan. Dazu aber im nächsten Antrag.

 

Meine Damen und Herren des Gemeindevorstandes, dieser Bescheid darf keinen Bestand haben. Sie haben alle rechtlichen Möglichkeiten, diesen Bescheid aufzuheben. Tun sie es auch und wahren sie die Interessen der Bürger von Hochbuch.

 

Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die Tagesordnung:

 

„Der Gemeinderat ersucht den Gemeindevorstand, die Sorgen und Einwände der Gablitzer Bürger gegen das Bauansuchen der Panda Bauträger GmbH einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung zu unterziehen.

 

 


 

 

4. Hochbuch – Antrag auf Abänderung des rechtswidrigen Bebauungsplans

 

 

Der geltende Bebauungsplan ist in seinem § 5 rechtswidrig. Danach dürfen auf einem Grundstück mit 650 m2 derzeit 195 m2 verbaut werden (30%) während auf einem Grundstück mit 651 m2 nur 179 m2 (27,5 %) verbaut werden dürfen. Oder auf einem Grundstück mit 800 m2 dürfen derzeit 220 m2 (27,5 %) verbaut werden, während auf einem Grundstück mit 801 m2 nur 200 m2 (25 %) verbaut werden dürfen.

 

Diese Regelung ist offensichtlich unsinnig und fehlerhaft. Sie stellt darüber hinaus einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot bzw den Verfassungsrechtlichen Gleichheitssatz dar. Sie ist somit umgehend aufzuheben.

 

Darüber hinaus sollte die Gemeinde eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit einer Neuregelung des Bebauungsplanes unter Mitwirkung der Bürger beschäftigt.

 

Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die Tagesordnung:

 

„Der Gemeinderat beschließt die Aufhebung des § 5 des derzeit geltenden Bebauungsplanes. Darüber hinaus beauftragt sie den Bürgermeister mit der Einrichtung einer von allen Parteien beschickten Arbeitsgruppe, die sich mit einer Neuregelung des Bebauungsplanes beschäftigen und einen Neuvorschlag erarbeiten soll.“

 

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