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Dringlichkeitsantrag bei der Gemeinderatssitzung vom 20.02.2006
der 1.Gablitzer Bürgerpartei
2. „Hochbuch“ – Politische Zensur durch Nichtweiterleitung von
Bürgerbriefen an Gemeinderäte (Befangenheit des Bgm.)
Vorgeschichte: Wie Sie alle wissen, wurden seitens der Gemeinde
zahlreiche Briefe und emails von Bürgern nicht an die Gemeinderäte
weitergeleitet. Einige dieser Briefe betrafen das höchst umstrittene
Bauprojekt der Panda Bauträger GmbH in der Hochbuchsiedlung.
Als wir von der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI erfuhren, dass man uns
diese Briefe einfach vorenthalten hat, haben wir im Namen der Bürger um
Einberufung einer ordentlichen Gemeinderatssitzung ersucht, um den Inhalt
dieser Briefe - wie von den Bürgern erwünscht - im Gemeinderat zur Sprache
bringen zu können. Wir wollten den Gemeindeverantwortlichen damit die
Möglichkeit geben, ihren Fehler gut zu machen. Es ist nicht wirklich
überraschend, dass die Verantwortlichen dies nicht erkannt haben; es scheint,
als ob die Bürger nicht wichtig genug.
Unserem Ersuchen wurde somit nicht entsprochen. Ja, man fand es nicht
einmal der Mühe wert, in irgendeiner Form auf das Ersuchen der Bürger zu
reagieren – das ist Bürgernähe nach dem traditionellen Gablitzer ÖVSPÖ-Modell
(die ÖVP legt die Politik gegen die Bürger fest, und die SPÖ unterstützt sie
dabei und schaut tatenlos zu). Offensichtlich unterlag man einem Irrtum und
glaubte, die Bürger könnten eine Gemeinderatssitzung nicht erzwingen. Wie man
sieht geht es doch.
Meine Damen und Herren, was mit der Unterschlagung dieser Briefe
und Emails passiert ist, ist eine demokratiepolitische Ungeheuerlichkeit. Wie
kann es sein, dass bei uns in Gablitz gemeindekritische und
bürgermeisterkritische Briefe von Bürgern an Gemeinderäte einfach verschwinden
und unterschlagen werden? Dies ist nicht akzeptabel und tolerierbar, das ist
nichts anderes als „politische Zensur“!
Mir ist natürlich bewusst, dass diese erschreckende,
demokratiefeindliche und bürgerfeindliche Politik nicht von allen Mitgliedern
in der ÖVP mitgetragen wird. Aber dennoch tragen sie alle als schweigende
Parteimitglieder Mitverantwortung für die von einigen wenigen diktierte
Gablitzer Politik der Bürgerfeindlichkeit und Demokratiefeindlichkeit.
Nachdem Sie nun nicht alle in der glücklichen Situation sind, den
Inhalt dieser Schreiben zu kennen, weil man sie ihnen bis zum heutigen Tag
vorenthalten hat, will ich sie ihnen nun zumindest auszugsweise zu Kenntnis
bringen; vielleicht beginnt in dieser Zeit der eine oder andere darüber
nachzudenken, ob es wirklich richtig sein kann, dass diese Schreiben nicht an
die Adressaten weitergeleitet wurden.
Das 1. SCHREIBEN ging noch lange bevor die 1. GABLITZER
BÜRGERPARTEI das Bauvorhaben im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages am
15.12.2005 zum Thema gemacht hat, bei der Gemeinde ein. Und natürlich wäre es
für alle Gemeinderäte von Interesse gewesen, wenn wir am 15.12.2005 dieses
Schreiben bereits gekannt hätten
>To: Gemeinde Gablitz
> Sent: Tuesday, November 08, 2005
> Subject: Ortsbildgutachten/Panda
> >
> An die Baubehörde 1.Instanz und den Gemeinderat der Marktgemeinde
Gablitz!
>
Wir nehmen zu dem uns übermittelten Gutachten wie folgt Stellung:
Das Gutachten weist unverständliche Mängel auf, auf Grund derer
auch die
Schlußfolgerungen des Sachverständigen in Frage zu stellen sind.
a.. Der Sachverständige spricht von einem Südhang; tatsächlich
handelt
es sich um einen Nordhang bei dem ganz andere Bedingungen für die
Beurteilung der Verbauungsdichte heran zu ziehen sind als bei
einem Südhang (Sonneneinstrahlung)
b.. Der Sachverständige zieht in die Betrachtungsweise eine
Wielandgasse
ein, die in einem anderen Ortsteil liegt (Hauersteig) und
keine visuelle
Verbindung zum Ortsbild von Hochbuch hat.
c.. Der Sachverständige schreibt, dass
"eine sehr stark wirkende
Kleinteiligkeit in der Struktur durch meistens gekoppelte
(zusammengebaute) Einfamiliehäuser" vorherrscht. Diese Aussage stimmt
nicht, da es nirgends eine gekoppelte Bauweise gibt. Wir vermuten, dass er
Einfamilienhäuser mit den Garagen verwechselt, die sehr wohl manchmal
aneinander stoßen.
...
e. Zum Ortsbild gehören auch entsprechende Grünflächen,
vor, neben oder hinter den Häusern. Die Grünflächen der geplanten Doppelhäuser
betragen zwischen 100m² und 40 m² /Haus. Der Sachverständige möge aufzeigen wo
es solche kleinen Grünflächen in Hochbuch gibt. Unserer Meinung nach hängt das
Ortbild nicht nur von den Häuserfassaden ab sondern auch von der Dichte
der Bebauung, der Größe der Grünflächen und
eben auch von den, in diesem Bauprojekt nicht vorhandenen
Garagen, die in einer schneereichen Gegend wie Hochbuch eine absolute
Notwendigkeit
darstellen…..
Während die übliche Bebauungsdichte (Standardortsbild) aus
einer Parzelle
mit 700 - 1000m² besteht, auf dem 1 Ein- oder
Mehrfamilienhaus steht, soll die besagte Parzelle in der Gauermanngasse mit
1000m2 mit 2 Zweifamilienhäusern bebaut werden, womit die zwei bis 4
fache Nutzungsdichte entsteht und dies ohne Garagen.
….
Hochachtungsvoll, Ein Bürger„
Soweit das 1. Schreiben, dass man seitens der Gemeinde unter
Verschluss hält und den Gemeinderäten nicht übergeben oder zumindest sonst zur
Kenntnis gebracht hat.
Das 2. SCHREIBEN ging wenige Tage, nachdem die 1. GABLITZER
BÜRGERPARTEI das Bauvorhaben im Rahmen eines Dringlichkeitsantrages am
15.12.2005 zum Thema gemacht hat, bei der Gemeinde ein. Es wurde bis heute
nicht an die Gemeinderäte weitergeleitet.
„Interessensgemeinschaft
Gauermanngasse- Daniel Grangasse
An
die Baubehörde 1.Instanz und den Gemeinderat
der
Marktgemeinde Gablitz
Gablitz,
18.12.2005
Betrifft:
Panda-Gauermanngasse
Die
unterzeichneten Bewohner von Hochbuch drücken Ihr Unbehagen darüber aus, wie
das Bauansuchen der Firma Panda abgewickelt wird…
Während
der Bauverhandlung hat der Bauamtsleiter massiv Partei für den Bauwerber
ergriffen und Argumente der Anrainer ins Lächerliche gezogen, sodass einer der
Anrainer den Bauamtsleiter fragen musste ob er Beamter der Gemeinde oder
Angestellter des Bauwerbers sei…
Laut
Aussage des Amtsachverständigen bei der Bauverhandlung entspricht der
Einreichplan der nö. Bauordnung. Auf den Vorbehalt von Anrainern, dass 2
Zweifamilienhäuser auf 1000 m2 ...nicht dem § 56 der BO entsprechen meinte der
SV nach kurzem „Rundumblick“ dass dem nicht so sei…
Ein
Angestellter der Fa.Panda meinte dazu wenn es gewünscht wird können sie in 14
Tagen ein für den Bauwerber positives Ortsbildgutachten beistellen…
Das
Gutachten des Hrn.Pazmandy ist nicht nur in Teilen falsch, sondern hat auch
keine eindeutige Aussage zum § 56 gemacht. „Es kann angenommen werden ….usw.“
Auf Grund dieses nicht akzeptablen Gutachtens wollte die Gemeinde eine für den
Bauträger positive Stellungnahme herauslesen und eine Baugenehmigung erteilen.
Für uns stellt sich somit überhaupt die Frage wer das Gutachten tatsächlich in
Auftrag gegeben hat und wer die Kosten bezahlt. Wir hoffen nicht die Gemeinde,
denn das wäre eine Vergeudung von Steuergeldern…
Neben
Stellungnahmen fast aller Anrainer wurde von einer unmittelbaren Anrainerin
beim Sachverständigen Arch.Dipl.Ing.Zimmermann eine Überprüfung des
Ortsbildgutachtens von Hrn. Pazmandy, auf Korrektheit und Schlüssigkeit eingeholt.
Kosten unter € 3000.- Dieses Gutachten geht auf die gesamte Problematik
des. § 56 in Bezug auf den Bauantrag Panda ausführlich ein und stellt eindeutig
fest das das Projekt nicht dem Ortsbild entspricht.
Auf
Grund des bisherigen Verlaufes dieses Genehmigungsverfahrens haben die
Unterzeichneten das Vertrauen in die weitere Verhandlungsführung der
zuständigen Stellen der Gemeinde verloren und stellen daher an den
Bürgermeister und die Gemeinderäte der Marktgemeinde Gablitz folgenden Antrag:
·
Außerachtsetzung des
Gutachtens von Arch. Pazmandy und Rückforderung des Honorars bzw. eines
Großteiles davon sofern die Gemeinde Gablitz die Kostennote bezahlt hat.
·
Ablehnung des
Bauantrages Panda Bau in der dzt. Planung auf Grund des Gutachtens von
Arch.Dipl.Ing. Zimmermann
·
Information des
Bauträgers durch die Gemeinde, was sich die GG unter einem verträglichen
Ortsbild vorstellt; eventuell unter Hinzuziehung eines professionellen und
unabhängigen SV. Dazu fehlen leider die „Visionen“ der Gemeinde Gablitz über
das zukünftige Aussehen von Gartensiedlungen wie Hochbuch. z.B. keine
Reihenhäuser, keine Intensivverbauung a’ la soziale Wohnbausiedlungen in Wien
ohne Vorgärten (Panda Bauten), keine Kleinstgrünflächen mit Stützmauern, damit
in einer hügeligen Landschaft ebene Rasenflächen entstehen usw.
·
Übernahme der
Honorarnote des Arch.Zimmermanns durch die Gemeinde Gablitz. Es ist nicht
einzusehen, dass die Gemeinde Gablitz € 3000.- für ein „Nullgutachten“
des Hrn.Pazmandy ausgibt und ein seriöses Gutachten eines anerkannten
Fachmannes von einer Anrainerin bezahlt werden muss, nur damit der nö.
Bauordnung in diesem Verfahren entsprochen wird.
Alle
Unterzeichneten sind der Meinung, dass diesem Genehmigungsverfahren eine
Schlüsselrolle zukommt. Wird der Bau so wie eingereicht genehmigt, dann werden
ähnlichen Bauvorhaben Tür und Tor geöffnet.
Wer
will aus ruhigen Gartensiedlungen mit einem speziellen Wienerwaldambiente,
extrem verbaute Grundstücke mit allen bereits erwähnten negativen Attributen.
Wir, die Wähler aus Hochbuch NICHT.
Hochachtungsvoll
„
So, jetzt haben wir alle gehört, was wir nicht hätten hören
sollen. Natürlich ist es leicht nachvollziehbar, dass unserer Baubehörde diese
Briefe mehr als unangenehm waren. Aber dieses Unwohlsein der Baubehörde
rechtfertigt es nicht, dass die Schreiben den Gemeinderäten einfach
vorenthalten werden.
Meine Damen und Herren, wir haben im letzten Jahr durch die
Baubehörde frei erfundene Gebühren, durch die Baubehörde willkürlich überhöhte
Abgaben, von der Baubehörde zu vertretende Verdachtsfälle des mehrfachen
Amtsmissbrauches, der Veruntreuung und der Verletzung des Amtsgeheimnisses
aufgedeckt. Wir haben jüngst eine völlig stümperhafte, dilletantische und
gesetzwidrige Ausschreibung von 23 Computern aufgezeigt, bei der die Baubehörde
noch immer von einem Formalfehler spricht und offensichtlich nichts verstanden
hat. Die Baubehörde hat jüngst den wissentlichen Gesetzesmissbrauch in der NöN
öffentlich zugegeben.
Und jetzt haben wir es in unserer Gemeinde mit einem klaren Fall
von politischer Zensur zu tun. Man stellt sich damit offen gegen die Bürger.
Man unterschlägt deren Briefe und emails um zu verhindern, dass sie sich bei
ihren Politikern im Gemeinderat und im Gemeindevorstand Gehör verschaffen
können.
Meine Damen und Herren, sie dürfen sich nicht wundern, wenn immer
mehr Bürger das Gefühl bekommen, dass die Interessen von fremden Bauspekulanten
und rücksichtslosen Bauprofiteuren mehr Gewicht haben, als die Interessen jener
Gablitzer, die sich ihren Lebensraum nicht durch umweltschädliche,
ortsbildunverträgliche, grundstücksentwertende und taubenschlagartige
Wohnkäfige zerstören lassen.
Aber dieser Befund der Bürgerfeindlichkeit ist nichts neues oder überraschendes. Man muss sich zB nur die letzte
Veranstaltung vom Donnerstag in Erinnerung rufen, wo mit Überheblichkeit und
Arroganz Bürger unter einem völlig falschen Titel zu einer
Filmveranstaltung des Landes geladen werden, wo sie dann daran gehindert
wurden, ihre umfassenden Sorgen und Anliegen vorzutragen und man ihnen einfach
das Wort abschneidet. Und wo man schließlich den „politischen“ Verein der Frau
Sobotka, einer reinen Absplitterung der ÖVP-Frauengruppe, bei dem es genau ein
einziges Mitglied gibt, das nicht der ÖVP angehört, als „unabhängigen“ Verein
der Ortserneuerung präsentiert und gleichzeitig die Intelligenz der Bürger
beleidigt hat.
Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet
daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die
Tagesordnung:
„Der Gemeinderat ersucht die Gemeindeverantwortlichen, insb.
Bürgermeister, Vizebürgermeister und Amtssekretär um Auskunft darüber, warum an
den Gemeinderat adressierte Briefe und emails von Bürgern nicht an den
Gemeinderat bzw die einzelnen Gemeinderäte weitergeleitet wurden.
Der Gemeinderat weist die Gemeindeverantwortlichen darauf
hin, dass es zu den demokratischen Rechten der Bürgerinnen und Bürger der
Marktgemeinde Gablitz gehört, mit ihren Volksvertretern auch schriftlich in
Kontakt treten zu können. Dabei erachtet es der Gemeinderat als
selbstverständlich an, dass Schriftstücke, die beim Gemeindeamt eingehen, an
die Gemeinderäte weiterzuleiten sind.
Der Gemeinderat weist den Amtsleiter an, entsprechende
Vorkehrungen zu treffen, die eine künftige Weiterleitung der Briefe und emails
an die Gemeinderäte sicherstellen.“
3. Hochbuch – Rechtswidrigkeit des Baubescheides (Bgm. Jonas
befangen)
Bisher erwies sich jeder von uns näher überprüfte Bescheid der
Baubehörde als rechtswidrig. Ich erinnere an mehrere Abgaben und Gebührenbescheide,
wo die SPÖ dann völlig zu Recht den Vordacht des Amtsmissbrauches durch den
Bürgermeister geäußert hat, an rechtswidrige Bauanzeigenbescheide, an
rechtswidrige Straßenverkehrsordnungsbescheide und an einen
menschenrechtsunwürdigen Delogierungsbescheid. Keiner dieser Bescheide der
Gablitzer Baubehörde hielt einer näheren Prüfung durch uns stand und sie
konnten dies ja auch jüngst in unserer Entgegnung im ÖVP Volksblatt nachlesen.
Der Baubescheid in der Sache Panda-Bauträger GmbH – Hochbuchsiedlung
ist da leider keine Ausnahme: auch er leidet an unzähligen schweren
Rechtswidrigkeiten.
Die Dame und die Herren des Gemeindevorstandes, das sind also Herr
Vzbgm. Ing. Ehrengruber, Frau Rieger und die Herrn Novacek und Gruber (alle
ÖVP), und die Herren Neumayer, Hlavaty und Winkler (alle SPÖ) werden über
diesen Bescheid nun im Berufungsverfahren zu entscheiden haben.
Es obliegt natürlich nicht dem Gemeinderat, dem Gemeindevorstand
hier Weisungen hinsichtlich der von ihm zu treffenden Entscheidung zu erteilen.
Es erscheint aber aufgrund der Bedeutung des Falles zweckmäßig, hier noch
einmal die wichtigsten rechtlichen Argumente zusammenzufassen, denn ich habe
größte Befürchtung, dass der Herr Dr. Fronz, der mit dem Bescheidentwurf
beauftragt wurde, dies in gleicher Weise leisten kann: seine Unterstützung der
Gemeinde bei der 2. Ausschreibung der EDV-Anlage für die Volksschule zeigt eine
erschreckende Rechtsunkenntnis.
Vorweg ist aber ein Missverständnis aufzuklären. Unsere Baubehörde
spaziert herum und erzählt jedem, dass das Bauvorhaben der Panda Bauträger GmbH
rechtmäßig und daher zu bewilligen ist. Sehr geehrte Damen und Herren des
Gemeindevorstandes, davon kann keine Rede sein. Ein Bauvorhaben kann erst dann
als rechtmäßig bezeichnet werden, wenn es rechtskräftig bewilligt wurde, und
das ist hier noch lange nicht der Fall. Und auch wenn einzelne Beamte der NÖ
Landesregierung sich die Sache angesehen haben, so bedeutet dies noch lange
nichts. Wie wir bereits mehrfach demonstriert haben, sind auch Beamte der NÖ
Landesregierung des Irrtums fähig und somit alles andere als unfehlbar.
Und auch die Mär, dass die Panda Bauträger GmbH einen
Rechtsanspruch darauf hat, dass dieses Bauwerk bewilligt wird, ist nichts
anderes als eine Irreführung. Nur und erst, wenn das Bauwerk nach einem
rechtmäßigen Verfahren für bewilligungsfähig angesehen werden kann und alle
verfahrensrechtlichen und inhaltlichen Vorschriften eingehalten wurden, besteht
ein solcher Anspruch. In unserem Fall wurden aber sowohl verfahrensrechtliche
Grundsätze als auch Bestimmungen der Bauordnung verletzt.
Es liegt also allein in der persönlichen und rechtlichen
Verantwortung der genannten geschäftsführenden Gemeinderäte ob dieses
Bauvorhaben bewilligt wird oder nicht.
Der Baubescheid der Baubehörde leidet an zahlreichen schweren
Fehlern, die eine Bescheidaufhebung rechtfertigen:
Der Bescheid wurde er aufgrund eines rechtswidrigen Verfahrens
erlassen. Es gab eine Augenscheinsverhandlung, wo man die äußeren Grenzen der
geplanten Gebäude nicht erkennen konnte, weil das Grundstück mit hohen Bäumen
uns Sträuchern verwachsen war. Damit wurde der Zweck der Verhandlung vor Ort
vereitelt. Und zum anderen wurden auch die erforderlichen
Boden-Probeuntersuchungen nicht durchgeführt, die der Verwaltungsgerichtshof
vorschreibt (näher nachzulesen in der Berufung des Herrn Dr. Lintschinger)
Der Bescheid selbst ist rechtswidrig. Der Bescheid geht davon aus,
dass das Ortsbild-Gutachten des Gemeindegutachters vollständig und schlüssig
formuliert ist. Dabei werden mehrere Fehler dieses Gutachens nicht erkannt,
mehrere Einwände gegen dieses Gutachten nicht behandelt (wie dass es in
Hochbuch keine gekoppelten Häuser gibt) und schließlich wird die Tatsache, dass
die Einschätzung des Hochbuchhanges als Südhang schlicht als Schreibfehler
tituliert, obwohl es dafür keinerlei Anhaltspunkt gibt. Der Gutachter war
schlicht nicht in der Lage Norden und Süden auseinanderzuhalten. Und für die
Sonneneinstrahlung ist dies von entscheidender Bedeutung.
Der Bescheid ist auch deswegen inhaltlich rechtswidrig, weil er §
56 einen völlig unzutreffenden Regelungsinhalt beimisst. Er geht davon aus,
dass bei Vorliegen eines Bebauungsplanes die Baubehörde das Ortsbild nur mehr
anhand der Regeln des Bebauungsplanes erörtern dürfte. Dies ist schlicht falsch
und verkennt den Inhalt des § 56; danach hat die Baubehörde die harmonische
Einfügung des Bauwerkes sehr wohl autonom und nicht nur am Maßstab des
Bebauungsplanes zu überprüfen, wenn der Bebauungsplan – wie in Gablitz - keine
spezifischen Ortsbildaspekte regelt. Dh auf Deutsch, die Baubehörde darf es
nicht bei einer Überprüfung von Straßenfluchtlinien und Bauhöhe belassen, die
keine spezifischen Ortsbildregelungen iSd § 56 NÖ BO sind, sondern muß selbst
fragen, ob das Bauwerk ins Ortsbild passt. Und gerade da hat die Gablitzer
Baubehörde bzw Bgm. Jonas eine unzutreffende Einschätzung gegen die Interessen
der Bürger und für die Interesen irgendeiner Baufirma getroffen, die auf einen
schnellen Profit aus ist und sich um die Lebensqualität der dort lebenden
Bürger naturgemäß nicht kümmert.
So, und dann beruht der Baubescheid des Herrn Jonas auch
noch auf einem rechtswidrigen Bebauungsplan. Dazu aber im nächsten Antrag.
Meine Damen und Herren des Gemeindevorstandes, dieser Bescheid darf keinen Bestand haben. Sie haben alle rechtlichen
Möglichkeiten, diesen Bescheid aufzuheben. Tun sie es auch und wahren sie die
Interessen der Bürger von Hochbuch.
Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet
daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die
Tagesordnung:
„Der Gemeinderat ersucht den Gemeindevorstand, die Sorgen und
Einwände der Gablitzer Bürger gegen das Bauansuchen der Panda Bauträger GmbH
einer sorgfältigen und gewissenhaften Prüfung zu unterziehen.
4. Hochbuch – Antrag auf Abänderung des rechtswidrigen
Bebauungsplans
Der
geltende Bebauungsplan ist in seinem § 5 rechtswidrig. Danach dürfen auf einem
Grundstück mit 650 m2 derzeit 195 m2 verbaut werden (30%) während auf einem Grundstück
mit 651 m2 nur 179 m2 (27,5 %) verbaut werden dürfen. Oder auf einem Grundstück
mit 800 m2 dürfen derzeit 220 m2 (27,5 %) verbaut werden, während auf einem
Grundstück mit 801 m2 nur 200 m2 (25 %) verbaut werden dürfen.
Diese
Regelung ist offensichtlich unsinnig und fehlerhaft. Sie stellt darüber hinaus
einen Verstoß gegen das Sachlichkeitsgebot bzw den Verfassungsrechtlichen
Gleichheitssatz dar. Sie ist somit umgehend aufzuheben.
Darüber
hinaus sollte die Gemeinde eine Arbeitsgruppe einsetzen, die sich mit einer
Neuregelung des Bebauungsplanes unter Mitwirkung der Bürger beschäftigt.
Der Dringlichkeitsantrag der 1. GABLITZER BÜRGERPARTEI lautet
daher auf Aufnahme der Beschlussfassung folgender Resolution in die
Tagesordnung:
„Der
Gemeinderat beschließt die Aufhebung des § 5 des derzeit geltenden
Bebauungsplanes. Darüber hinaus beauftragt sie den Bürgermeister mit der
Einrichtung einer von allen Parteien beschickten Arbeitsgruppe, die sich mit
einer Neuregelung des Bebauungsplanes beschäftigen und einen Neuvorschlag
erarbeiten soll.“