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Mountainbike Strecken |
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Georgenberg-Strecke:
Dambach-Strecke
Hirschengarten-Strecke
Troppberg-Strecke I
Troppberg-Strecke II
Die Regeln des "Biker Fairplay"Die Strecken führen teilweise über das Gebiet der Bundesforste. Nicht nur das Miteinander von Bikern und Jägern, sondern auch Rücksicht auf die Natur und die forstwirtschaftliche Nutzung müssen die Bundesforste unter einen Hut bringen. Aus diesem Grund wird auch nur ein Teil der Forststraßen für Radfahrer geöffnet. Um eine konfliktfreie Koexistenz aller Waldbenützer zu garantieren, wurde das "Biker Fairplay" ins Leben gerufen, das Verhaltensregeln für Mountainbiker festlegt. Die Regeln des "Biker Fairplay" umfassen unter anderem die Straßenverkehrsordnung, die auch im Wald gültig ist. So dürfen Wanderer zum Beispiel nur im Schritttempo überholt werden. Außerdem gilt es, bestimmte Zeiten zu beachten, in denen das Radeln im Wald erlaubt ist, konkret von Mai bis August in der Zeit zwischen 7.00 und 19.00 Uhr. Die Radfahrer sollten nicht vergessen, dass auch sie ihren Beitrag zum Schutz der Natur leisten müssen und keinen Müll im Wald hinterlassen dürfen. Als wichtigste Leitlinie für faire Biker gilt jedenfalls: das Verlassen der gekennzeichneten Mountainbikerouten ist nicht erlaubt. | |||||
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| Letzte Änderung: 2003-05-15 | |||||||