Purkersdorf Online

Antrag an Gemeinderat und Bürgermeister


 
 
Dieses Ersuchen wurde im Mai an alle Gemeinderäte von Mauerbach, Wolfsgraben, Preßbaum und Tullnerbach gesandt. In Purkersdorf wurde der Antrag direkt durch die Fraktionsobfrau der "LISTE BAUM & GRÜNE", Sabine Aicher,  in den Finanzausschuss eingebracht. 
Kein einziger Gemeinderat hat reagiert. In Purkersdorf wurde der Antrag wie folgt behandelt: 
 
 Antrag an den Finanzausschuss am 08. Juni 2011 der „Liste Baum“ – Gender Budgeting: Internationale und nationale Rechtsgrundlagen
 
(siehe Beilage 2)
 
Gegenantrag:
Der Finanzausschuss begrüßt die Einrichtung des Gender Budgeting, das ab 01.01.2013 auch für Gemeinden gelten wird.
Der Finanzausschuss empfiehlt, vorläufig noch auf Erfahrungen und Hilfsmittel, sowie auf Schulungs­möglichkeiten von Seiten des Gemeindebundes zu warten bzw. aktiv zu eruieren, welche Möglichkeiten es bereits jetzt gibt.
Beim nächsten Finanzausschuss soll über das Thema Gender Budgeting weiter beraten werden. Wenn möglich soll eine Auskunftsperson zu diesem Thema zur Information eingeladen werden.
 
Abstimmung: 1 Enthaltung (GR Christa Franek), 5 Stimmen dafür
Damit erübrigt sich der Antrag „Liste Baum“.
 
 
 
 
ERSUCHEN AN DEN BÜRGERMEISTER UND DEN GEMEINDERAT
Gender Budgeting: Internationale und nationale Rechtsgrundlagen
 
Österreich hat die UN-Konvention für die Beseitigung der Diskriminierung von Frauen (CEDAW) ratifiziert. Aus dem EU-Recht ergibt sich auch der Gleichstellungsauftrag. Die österreichische Bundesverfassung enthält im Art. 7 Abs. 2 B-VG die Verpflichtung zur Gleichstellung von Frauen und Männern und das Diskriminierungsverbot.
 
Mit Inkrafttreten der 1. Etappe der Haushaltsrechtsreform mit 1.1.2009 wurde verfassungsrechtlich gemäß Art. 13 Abs. 3 B-VG Folgendes verankert:„Bund, Länder und Gemeinden haben bei der Haushaltsführung die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern anzustreben.“Diese Zielbestimmung wird für den Bund ab 1.1. 2013 mit der Einführung der wirkungsorientierten Haushaltsführung (Art. 51 Abs. 8 B-VG, BHG 2013) noch verstärkt. Artikel 51 Abs. 8 B-VG normiert: „Bei der Haushaltsführung des Bundes sind die Grundsätze der Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern, der Transparenz, der Effizienz und der möglichst getreuen Darstellung der finanziellen Lage des Bundes zu beachten.“
 
Der Bundesverfassung zufolge ist ab 2013 die Wirkungsorientierung insbesondere auch unter Berücksichtigung des Ziels der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern in die Haushaltsführung zu integrieren. Die konkrete Ausgestaltung ist im Bundeshaushaltsgesetz 2013 (BHG 2013) samt den dazugehörigen Durchführungsverordnungen festgelegt. Das BHG 2013 sieht vor, dass ab dem Bundesvoranschlag 2013 jedes Ressort sowie die obersten Organe im Rahmen der Budgeterstellung verpflichtet sind, für ihre Untergliederungen ein bis maximal fünf Wirkungsziele zu formulieren. Zumindest eines der Wirkungsziele ist direkt aus dem Gleichstellungsziel abzuleiten. Des Weiteres sind ein bis fünf Maßnahmen, mit denen die Wirkungsziele erfolgt werden, anzugeben. Eine der maximal fünf Maßnahmen soll das Ziel der tatsächlichen Gleichstellung von Frauen und Männern betreffen. Schließlich sollen Meilensteine/Kennzahlen (Indikatoren) zur Überprüfung und Messbarkeit angegeben werden.
 
Gleichstellungsaspekte sollen somit auf der Bundesebene in Zukunft in allen Phasen des Verwaltungshandelns von der Zielformulierung über die Umsetzung der Ziele bis hin zur Evaluierung der Zielerreichung explizit berücksichtigt werden.
Während also der Bund seiner verfassungsrechtlichen Verpflichtung zur Implementierung des Gender Budgeting nachkommt, fehlen auf den nachgeordneten – und auch der kommunalen – Ebene bislang systematische Umsetzungsschritte.
 
Antrag:
 
Der Gemeinderat soll folgende Punkte bis zum Gemeinderat im Herbst 2011 verifizieren und im Gemeinderat im Herbst 2011 einen Bericht abgeben, auf Grund dessen die weitere Vorgangsweise abgestimmt werden kann.
 
PHASE 1: VORBEREITUNG
1. Schritt - Auswahl der zu analysierenden Bereiche anhand Budget Relevanz und Gender Relevanz
2. Schritt - Darstellung der fachspezifischen Ausgangssituation
3. Schritt - Darstellung der angebotenen Leistungen
Sowie:
·        Detaillierter Zeitplan für weitere Schritte
·        Personelle Nominierung für Arbeiten zur Umsetzung
 
Mit freundlichen Grüßen
 
ATTAC WIENERWALD
Mai 2011

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Letzte Änderung: 2011-08-08 - Stichwort - Sitemap

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