Purkersdorf Online

Gemeinderat 16. Mai 2001


Aktion Rechtsstaat: Gleiches Recht für alle! | Dringlichkeitsantrag Grenzüberbauung Lintner | LIB-Anfrage an den Bürgermeister

Aktion Rechtsstaat:

Gleiches Recht für alle!

An der Grenze zwischen Purkersdorf und Gablitz steht, in den Gablitzbach hineingebaut, ein Schuppen. Dieser verstößt nicht nur gegen eine Bauordnungsvorschrift, sondern gegen viele Bauordnungsvorschriften und auch gegen wasserrechtliche Regelungen zum Schutz gegen Überschwemmungen. Dieser Schuppen beschäftigt nun seit Jahren Behörden und Gerichte. Da die schwerwiegenden Verstöße gegen die Bauordnung nicht behoben werden können, wurde schon vor längerer Zeit ein Abbruch angeordnet. Ein Rechtsstreit bis zum oberen Gericht entstand und das obere Gericht entschied: Es muss abgerissen werden.

Nun, wir wollen nicht kleinlich sein. Wenn jemand aus Unkenntnis oder Mißverständnissen gegen die Bauordnung in nicht schwerwiegenden Punkten verstößt, so sollte man eine Lösung finden. Doch in diesem Bereich der Linzerstraße wurde schon sehr vieles ohne besondere Rücksichten auf die Bauordnung errichtet und im nachhinein irgendwann genehmigt. Zufälligerweise handelt es sich dabei auch um den reichsten Mann dieser Region, der angeblich ein Vermögen von 200 Mio. S sein eigen nennt. Er behauptet auch immer wieder, daß er jährlich Vereine mit großen Summen fördert und man ihn deshalb in Ruhe lassen solle.

Warum sind manche gleicher als gleich?

Beim letzten Gemeinderat gab es nun eine seltsame Entscheidung. Der Schuppenbesitzer begehrte die Änderung der Gemeindegrenze zwischen Gablitz und Purkersdorf für seinen Schuppen. Dies bezweckte offenbar neuerlich eine Verzögerung der oberstgerichtlich entschiedenen Exekution. Der zuständige Stadtrat brachte daher einen Antrag ein, daß diesem Begehren nicht näher getreten werden soll. Obwohl der Bürgermeister in einer eigens hiefür einberufenen Bürgerversammlung von Süßfeld-Anrainern am 19. 2. im Stadtsaal zugesagt hatte, daß die Gemeinde das Ansinnen auf Gemeindegrenzenänderung nicht unterstützen wird, stimmten plötzlich die Mandatare von SPÖ und ÖVP nicht mehr für den Ablehnungsantrag des Stadtrats. Dies hat zur Folge, daß alles wieder offen bleibt und nach 5 Jahren aufwändigen Rechtsstreits der Rechtsstaat offenbar nicht die Kraft hat, das Recht durchzusetzen. Im übrigen lehnte der Gemeinderat schon in früheren Sitzungen diese beantragte Grenzverlegung ab, zuletzt am 29. 6. 2000.
Dabei geht es bei diesem Schuppen ja nicht um so viel. Das besondere ist, dass ein oberstgerichtliches Urteil vorliegt. Bei anderen ähnlich gelagerten Problemen geht es um viel mehr:

In der gleichen Sitzung wurde vom Bürgermeister berichtet, daß er erneut für ein großes in ganz zentralen Punkten nicht den Vorschriften entsprechenden Objekt dem nämlichen Antragsteller eine erneute Fristverlängerung "zur Vorlage von genehmigungsfähigen Einreichunterlagen" - viele Jahre nach Bezug des mehrstöckigen großen Hauses gewährt hat. Gründe gab der Bürgermeister dafür keine an. Auf Anfrage eines Mandatars der LIB wurde bekannt, daß diese Fristverlängerung nun schon das 3. Mal erfolgt.
Ähnliches gilt für eine Liegenschaft am Sagberg.
Übrigens werden derzeit in Klosterneuburg eklatante Schwarzbauten nicht mehr geduldet. Umgekehrt ging die Meldung durch die Zeitungen, daß ausgerechnet in Sizilien von der dortigen Rechtsregierung massenhaft Schwarzbauten im Nachhinein abgesegnet worden sind.

Die Verbitterung von Anrainern ist inzwischen so groß geworden, daß sie sich - leider - aus Purkersdorf abmelden (wollen). Wir ersuchen Sie hiemit, dies nicht zu tun und mit uns für den Rechtsstaat zu kämpfen! Die LIB wird jedenfalls den Antrag in dem Sinne erneut einbringen, daß der Rechtsstaat letztlich zur Geltung kommt.


55) Dringlichkeitsantrag Grenzüberbauung Lintner

Antragsteller GR Aigner und GR Riß

Sachverhalt:

Mit Bescheid der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung Zl. 10-A-9417 vom 31.7.1996 wurde ein Bauansuchen der Eheleute Lintner, Eigentümer der Liegenschaft KG Purkersdorf, EZ 2364, Parz. Nr. 501/2 und KG Gablitz, EZ 2059, Parz. Nr. 539/3 (sogenannter Rehgraben zwischen Purkersdorf und Gablitz), abgewiesen und "der Abbruch jener Lagerhalle (etwa 80 m Länge und 7 m Breite), welche sich auf das Gebiet der Gemeinde Purkersdorf und Gablitz erstreckt" angeordnet. Mit Berufungsbescheid des Amtes der Niederösterreichischen Landesregierung vom 13.1.2000 wurde der erstinstanzliche Bescheid bestätigt und als Frist für den Abbruch der Lagerhalle der 30.6.2000 festgesetzt.

Rechtlich führte die Berufungsbehörde aus, dass die bereits auf zwei Grundstücken in zwei verschiedenen Gemeinden errichtete Lagerhalle schon aus diesem Grund der NÖ Bauordnung widerspricht und in Hinblick auf den langen Zeitraum seit Einbringung der Berufung im Jahr 1996 eine weitere Verzögerung nicht mehr vertretbar ist. Dieser Bescheid wurde durch den Verwaltungsgerichtshof bestätigt.

Da die BH Wien-Umgebung den Abbruchbescheid dem Vernehmen nach nur aus dem Grund nicht wie angeordnet in Vollzug setzt, weil Purkersdorf (tatsachenwidrig) einem Grundstücktausch und einer Gemeindegrenzenverlegung zustimme, ist die Notwendigkeit zur tatsächlichen und rechtlichen Klarstellung gegeben.

Im Interesse der Rechtsklarheit und des Legalitätsprinzips wird daher der

A n t r a g


gestellt, der Gemeinderat wolle beschließen:

Der Bürgermeister wird beauftragt, bei der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung unverzüglich klarzustellen, dass es keinen Beschluss der Stadtgemeinde Purkersdorf für einen Grundstückstausch und eine Verlegung der Gemeindegrenze an der beschriebenen Örtlichkeit zwischen Gablitz und Purkersdorf gibt, und um den unverzüglichen Vollzug der Herstellung eines rechtmäßigen Zustandes betreffend die konsenslos errichtete Lagerhalle zu ersuchen.

Zu diesem Antrag sprachen:

. . .

Abstimmungsergebnis:

. . .


Schriftliche LIB-Anfrage an den Bürgermeister:

"Im Protokoll der Stadtratssitzung vom 23.1.01 heißt es: 'Die Fa Lintner hat betreffend die Liegenschaft Lichteiche 6 um Verlängerung der Frist zu Vorlage genehmigungsfähiger Einreichunterlagen ersucht. Ich habe entschieden diese Frist bis 31.3. zu verlängern bzw. falls bis dahin keine Planänderung erfolgt ist, den konsensmäigen Zustand bis 30.6.01 herzustellen'"

In einer späteren Fragebeantwortung wurde bekannt, dass schon dreimal eine Fristverlängerung erfolgt ist.

Frage: ist die angesprochene Vorlage genehmigungsfähiger Einreichunterlagen erfolgt? Wenn bedauernswerterweise nicht, wann wird der konsensmäßige Zustand Lichteiche 6 hergestellt werden?

Mit Grüßen
Josef Baum


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