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SOLARSTROMÖKOBONUS – ...


Im Jahr 1994 wurde im Gemeinderat der Stadtgemeinde Purkersdorf die
Durchführung des Solarstromökobonus behandelt und beschlossen. Das
Förderungspaket beinhaltete folgende Hauptpunkte:



Gefördert wird die eingespeiste KWh elektrische Energie ins öffentliche
Netz eines Elektroversorgungsunternehmens.

Die Förderung für Anlagen besteht in einem nicht rückzahlbaren
Bargeldzuschuss/eingespeister solarer KWh.

Die Höhe der Förderung wurde begrenzt. Demnach bekam ein Betreiber die
Stromvergütungszahlung des E-Werkes und zusätzlich den
„Solarstromökobonus“ der aus der Restsumme auf damals noch ATS (0,7267
€) 10,-/eingespeister solarer KWh bestand. Die genaue Höhe des
„Solarstromökobonus“ war daher nicht fix, sondern von der Vergütung des
Energieversorgungsunternehmens abhängig.

Jährlich muß die Jahresabrechnung des Energieversorgungsunternehmens
eingereicht werden, damit der Differenzbetrag überwiesen werden kann.

Nachdem das damalige Modell des Solarstromökobonus auf 10 Jahre
Laufzeit, beginnend mit 1994, begrenzt war, wurde im Gemeinderat Juni
2005 eine Verlängerung des Fördermodells für erneuerbare Energieträger
beschlossen. Zusätzlich wurde eine Erhöhung des Zuschusses genehmigt,
sodass die Betreiber von Photovoltaikanlagen, die an das öffentliche
Netz Strom liefern, insgesamt € 1,0/eingespeister solarer KWh bekommen.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Frau DI Claudia Dörflinger, Telnr.:
02231/63601-51 oder c.doerflinger@purkersdorf.at.


StR Marga Schmidl
Bgm. Mag. Karl Schlögl

2005-07-12


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